
änderung arbeitsvertrag wegen umfirmierung. Eine kündigung des arbeitsverhältnisses durch den bisherigen arbeitgeber oder die neue gmbh wegen des übergangs des betriebs ist unwirksam. Stimmt ein arbeitnehmer dem änderungsvertrag nicht zu bleiben dem arbeitgeber in der regel nur die möglichkeiten die bedingungen des bestehenden arbeitsvertrages weiterhin zu erfüllen oder aber den vertrag komplett zu kündigen. änderungen des arbeitsvertrags benötigen üblicherweise die zustimmung beider seiten. Ist der vertrag trotzdem gültig oder muss er mit der b gmbh neu abgeschlossen werden was eigentlich möglichst nicht angestrebt werden soll.
Eine umfirmierung ist verhältnismäßig einfach möglich. Ebenso sind bei anderen änderungen der vertragsinhalte arbeitszeit pro woche tätigkeit usw änderungsverträge notwendig. Mit dieser vorlage können sie ihre geschäftspartner darüber in kenntnis setzen dass sich der firmenname und gegebenefalls auch die rechtsform ihres unternehmens geändert hat. Im laufe der zusammenarbeit kommt es vor dass vertrags bestandteile neu geregelt werden.
Hierbei muss man sich nur beim zuständigen gewerbeamt melden. Nun ist uns zu ohren gekommen dass bei den anstehenden personalgesprächen mit dem neuen geschäftsführer auch neue arbeitsverträge gemacht werden sollen. Eine kündigung aus anderen gründen bleibt daneben möglich. Hier sehen sie das muster einer umfirmierung.
änderung von arbeitsverträgen ein arbeitsvertrag kommt durch die übereinstimmende willensäusserung von arbeitgeber und arbeitnehmer zustande. Hierbei muss man sich nur beim zuständigen gewerbeamt melden. Auf jedem fall sind in jedem gefertigten änderungsverträge notwendig. Inwiefern dies für ihren fall zutrifft können sie bei einem anwalt für arbeitsrecht erfragen.
Wir sind uns nun im unklaren ob man uns zwingen kann diese neuen arbeitsverträge zu unterschreiben.