
änderungskündigung schema. 28082018 bgh rechtsprechung zum versorgungsausgleich. Mit beschluss vom 19072017 hat der bgh eine abkehr von seiner bisherigen rechtsprechung zu fondsbasierten anrechten vollzogen. Er kann über solche angelegenheiten beschließen für die er nach den gesetzlichen regelungen die entsprechende entscheidungskompetenz hat organkompetenz. Bgh beschluss zu externer teilung eines fondsbasierten anrechts.
Der rat ist neben dem bürgermeister das zentrale vertretungsorgan der bürgerschaft.