
Abfindung nach kündigung durch arbeitgeber. Bei beendigung eines arbeitsverhältnisses sei es durch betriebsbedingte oder krankheitsbedingte kündigung besteht in vielen fällen die möglichkeit einer abfindung bei kündigung. Entscheidend ist zunächst ob der goldene handschlag vor oder nach der kündigung des beschäftigten zur sprache kommt. Vor allem bei einer kündigung durch den arbeitgeber nach welcher der arbeitnehmer sich erstmal arbeitslos melden muss steht die frage im raum ob die abfindung beim arbeitsamt angemeldet werden muss. Im rahmen eines sozialplans oder eine tarifvertragliche vereinbarung welche abfindungsregelungen enthält erhält der arbeitnehmer eine abfindung.
Jeder arbeitsrichter jeder im kündigungsschutzrecht tätige rechtsanwalt und jeder arbeitgeber kennt es. Ein angestellter will bleiben soll aber gehen. Der volksmund spricht deswegen oft vom goldenen handschlag mit dem sich ein arbeitnehmer aus dem unternehmen verabschiedet. Abfindung ja oder nein.
Gibt es jedoch eine für den arbeitnehmer geltende betriebliche vereinbarung zb. Die trennung erkaufen arbeitgeber oft durch eine abfindung sie soll rechtsstreit verhindern. Eine kündigung durch den arbeitgeber löst nicht automatisch einen abfindungsanspruch des arbeitnehmers aus. Wann eine abfindung möglich ist.
Ein anspruch auf abfindung bei kündigung und entlassung kann nach dem kündigungsschutzgesetz dem betriebsverfassungsgesetz oder einem tarifvertrag durchsetzbar sein. Abschluss von aufhebungsverträgen leisten vor allem wenn diese durch den arbeitgeber angestoßen werden. Während viele arbeitgeber einen aufhebungsvertrag anbieten und freiwillige abfindungszahlungen leisten landen andere fälle vor einem arbeitsgericht. Wenn ein arbeitsverhältnis durch eine kündigung des arbeitgebers beendet wird stellt sich die frage ob der arbeitgeber an den arbeitnehmer eine abfindung zu zahlen hat.
Wann haben arbeitnehmer ein recht auf abfindung. Immer eine spannende frage. Geschicktes verhandeln zahlt sich aus. Abfindungen sind zahlungen die arbeitgeber ausschließlich bei kündigung bzw.