Ansatzfähig sind ausschließlich die kosten der beleuchtung von allgemeinflächen. Flure treppenhäuser gemeinschaftskeller wasch und trockenräume fahrradkeller dachböden soweit sie zur nutzung durch die mieter freigegeben sind heizungskeller. Und seit 2005 ständig in sachen nebenkostenabrechnungen und im wohnungseigentumsgesetz unterwegs.