Der werkvertrag ist ein gegenseitiger vertrag mit dem sich der eine teil unternehmer zur herstellung eines bestimmten werkes gegen eine vom anderen teil besteller zu erbringende vergütung verpflichtet. Die mitarbeiter der bankfilialen sind meist nicht in der lage hierzu fachliche auskünfte zu geben. Ein immer wieder strittiger punkt sind die eigenleistungen der bauherren weil auf grund von fehlendem fachwissen und das nichteinhalten von terminen alle bauablaufpläne durcheinandergebracht werden können.