
Arbeitsrecht arbeitnehmerhaftung. Die arbeitnehmerhaftung ist die arbeitsrechtliche haftung des arbeitnehmers gemäss or 321e für den schaden den er durch unsorgfältige arbeitsweise fahrlässig oder absichtlich dem arbeitgeber zugefügt hat. Dem gegenüber steht die hauptpflicht des arbeitgebers die vereinbarte vergütung zu zahlen. Arbeitsrecht fälle zur haftung 2. Ausführliche infos zu kündigung arbeitsrecht und andere arbeitsrechtliche themen von a bis z auch rechtsberatung arbeitsrecht.
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