
Arbeitsrecht arbeitnehmerhaftung. Die arbeitnehmerhaftung ist die arbeitsrechtliche haftung des arbeitnehmers gemäss or 321e für den schaden den er durch unsorgfältige arbeitsweise fahrlässig oder absichtlich dem arbeitgeber zugefügt hat. Bei der haftung für schäden die der arbeitnehmer in ausführung betrieblicher verrichtungen dem arbeitgeber zugefügt hat ist in deutschland ein innerbetrieblicher schadensausgleich durchzuführen. Rechtsanwältin manuela fricke ist zugleich fachanwältin für familienrecht und steht ihnen kompetent und qualifiziert zur seite wenn es darum geht sie umfassend zu den besonderheiten im familienrecht zu beraten und ihre interessen auf höchstem niveau zu vertreten. Sie suchen erfahrene rechtsanwälte die ihre interessen engagiert vertreten ihr problem verstehen und ihre ziele verfolgen.
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