Im ersten quartal des jahres 2015 waren nach angaben der minijob zentrale 608 prozent der minijobber weiblich und nur 392 prozent männlich. Am häufigsten befanden sich unter 25 jährige in einer geringfügigen beschäftigung. Nach beendigung des arbeitsverhältnisses kann der arbeitnehmer von seinem arbeitgeber ein zeugnis über die geleisteten dienste verlangen 630 bgb 109 gewerbeordnung.