
Arbeitsvertrag unterschreiben vor ort. Vorab bekommt er ihn nicht. Fragen stellen sie ihm am besten sofort. Weil so viele punkte berücksichtigt werden müssen ist es nie verkehrt den vertrag vor der unterschrift von einem fachanwalt für arbeitsrecht prüfen zu lassen. Ich habe ein arbeitsangebot als sozialpädagoge in einer anderen stadt bekommen und soll möglichst schnell den vertrag unterschreiben.
In dieser firma ist das offenbar üblich. Vor der unterzeichnung eines arbeitsvertrags sollte man lieber ganz genau hinschauen und den vertrag prüfen lassen. Aber zum vertragsabschluss soll mein mann in die firma kommen und den arbeitsvertrag direkt vor ort unterschreiben. Vorab bekommt er ihn nicht.
Bisher hat er den vertrag immer per post bekommen und hat ihn nach ein paar tagen unterschrieben an die firma geschickt. Ich kenne das so nicht und mein mann auch nicht. Bisher hat er den vertrag immer per post bekommen und hat ihn nach ein paar tagen unterschrieben an die firma geschickt. Aber zum vertragsabschluss soll mein mann in die firma kommen und den arbeitsvertrag direkt vor ort unterschreiben.
Natürlich sollten sie den arbeitsvertrag in ruhe lesen und mit ihrem zukünftigen arbeitgeber durchgehen. Direkt vor ort unterschreiben. Das kostet nicht viel lohnt sich aber immer. Schon der 150312 oder der 010412.
Antwort von pamo 12022013 na dann lass dir den ununterschriebenen vertrag zumailen damit du den lesen kannst ganz in ruhe. Hallo ich wollte ein feedback geben wie es war. Spätestens im streitfall zahlt es sich aus das kleingedruckte gut geprüft und verhandelt zu haben. Als ich den vertrag bekam versuchte ich natürlich zu lesen.
So kann man besser nachverhandeln. Fragen stellen sie ihm am besten sofort. Ein verständiger arbeitgeber wird in aller regel auch nichts dagegen haben wenn sie den vertrag zunächst mit nach hause nehmen um ihn zu prüfen. In dieser firma ist das offenbar üblich.
Arbeitsvertrag vor ort unterschreiben wer sich daran erinnert. Ich kenne das so nicht und mein mann auch nicht. Rechte und pflichten aus dem arbeitsvertrag die rechte und pflichten vom arbeitgeber gehen nicht nur aus dem arbeitsvertrag sondern auch aus dem arbeitsrecht hervor.