
Außerordentliche kündigung betriebsrat frist. Wenn der betriebsrat gegen eine ordentliche kündigung bedenken hat muss er dies unter angabe der gründe binnen einer woche ab unterrichtung dem arbeitgeber mitteilen. Hat der betriebsrat bedenken gegen eine außerordentliche kündigung so hat er diese dem arbeitgeber innerhalb von 3 kalendertagen schriftlich mitzuteilen. Wenn dem arbeitgeber jede weitere zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist. 2 1hat der betriebsrat gegen eine ordentliche kündigung bedenken so hat er diese unter angabe der gründe dem arbeitgeber spätestens innerhalb einer woche schriftlich mitzuteilen.
Lässt der betriebsrat die frist verstreichen so gilt die zustimmung als erteilt. äußert er sich innerhalb dieser frist nicht gilt seine zustimmung per gesetzlicher fiktion als erteilt. Tut er dies nicht so gilt nach ablauf der frist seine zustimmung als erteilt. Im gegensatz zur ordentlichen kündigung ist gegen die außerordentliche kündigung ein widerspruch nicht möglich.
Im falle des 102 betrvg mitbestimmung bei kündigungen muss der betriebsrat bei ordentlichen kündigungen binnen wochenfrist bei außerordentlichen kündigungen binnen 3 tagen seine zustimmung verweigern. 2äußert er sich innerhalb dieser frist nicht gilt seine zustimmung zur kündigung als erteilt. 3hat der betriebsrat gegen eine außerordentliche kündigung bedenken so hat er diese unter angabe der gründe. Hier besteht für die fristlose kündigung beim betriebsrat eine frist von drei tagen bis dieser seine entscheidung verkünden muss.
Diese zwei wochen frist gilt sowohl für arbeitnehmer als auch für arbeitgeber. 2 kann eine außerordentliche kündigung nur innerhalb einer frist von zwei wochen erfolgen. Hat der betriebsrat gegen die außerordentliche kündigung bedenken hat er dies dem arbeitgeber unter angabe der gründe innerhalb von drei kalender tagen nach zugang der mitteilung schriftlich mitzuteilen 102 abs. Versäumt der betriebsrat im ersten fall diese frist so gilt seine zustimmung als erteilt.
Außerordentliche kündigung eines betriebsrats die außerordentliche kündigung eines betriebsrats ist dagegen wie bei jedem anderen arbeitnehmern auch zulässig wenn wichtige gründe vorliegen die eine sofortige kündigung erfordern 626 bgb dh. Eine außerordentliche fristlose kündigung ohne den betriebsrat um dessen meinung gebeten zu haben ist demnach nicht zulässig. Die frist beginnt mit dem zeitpunkt in dem der zur kündigung berechtigte von den für die kündigung maßgebenden tatsachen kenntnis erlangt hat. Ausschlussfristen einer außerordentlichen kündigung.