
Außerordentliche kündigung betriebsrat frist. Der 102 betrvg benennt für die anhörung des betriebsrats zwei unterschiedlich fristen. Hier besteht für die fristlose kündigung beim betriebsrat eine frist von drei tagen bis dieser seine entscheidung verkünden muss. 3hat der betriebsrat gegen eine außerordentliche kündigung bedenken so hat er diese unter angabe der gründe. Wenn der betriebsrat gegen eine ordentliche kündigung bedenken hat muss er dies unter angabe der gründe binnen einer woche ab unterrichtung dem arbeitgeber mitteilen.
Eine außerordentliche fristlose kündigung ohne den betriebsrat um dessen meinung gebeten zu haben ist demnach nicht zulässig. äußert er sich innerhalb dieser frist nicht gilt seine zustimmung per gesetzlicher fiktion als erteilt. 2 kann eine außerordentliche kündigung nur innerhalb einer frist von zwei wochen erfolgen. 2äußert er sich innerhalb dieser frist nicht gilt seine zustimmung zur kündigung als erteilt.
Tut er dies nicht so gilt nach ablauf der frist seine zustimmung als erteilt. 2 1hat der betriebsrat gegen eine ordentliche kündigung bedenken so hat er diese unter angabe der gründe dem arbeitgeber spätestens innerhalb einer woche schriftlich mitzuteilen. Die frist beginnt mit dem zeitpunkt in dem der zur kündigung berechtigte von den für die kündigung maßgebenden tatsachen kenntnis erlangt hat. Versäumt der betriebsrat im ersten fall diese frist so gilt seine zustimmung als erteilt.
Wenn dem arbeitgeber jede weitere zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist. Lässt der betriebsrat die frist verstreichen so gilt die zustimmung als erteilt. Ausschlussfristen einer außerordentlichen kündigung. Einmal die wochenfrist bei der anhörung zur ordentlichen kündigung und einmal eine frist von drei tagen wenn es um außerordentliche kündigungen geht.
Hat der betriebsrat gegen die außerordentliche kündigung bedenken hat er dies dem arbeitgeber unter angabe der gründe innerhalb von drei kalender tagen nach zugang der mitteilung schriftlich mitzuteilen 102 abs. Im gegensatz zur ordentlichen kündigung ist gegen die außerordentliche kündigung ein widerspruch nicht möglich. Hat der betriebsrat bedenken gegen eine außerordentliche kündigung so hat er diese dem arbeitgeber innerhalb von 3 kalendertagen schriftlich mitzuteilen. Im unterschied zur ordentlichen kündigung ist gegen die außerordentliche kündigung ein widerspruch nicht möglich.