Neinvertrag ist vertragihr könnt nur auf die kulanz des vermieters hoffen deshalbunbedingt ein gespräch mit ihm darüber führenvllt. Der bisherige standpunkt des bgh der bgh vertrat die auffassung dass ein sonderkündigungsrecht für abgeschlossene dsl verträge für verbraucher bei umzug auch dann nicht besteht wenn der anbieter nicht in der lage ist am neuen wohnort dsl internet und telefonie bereit zu stellen. Läßt er sich ja auf eine vorzeitige kündigung ein.