Form kündigung arbeitgeber. Dem empfänger des kündigungsschreibens das kann der arbeitgeber aber auch der arbeitnehmer sein muss immer ein eigenhändig unterschriebenes kündigungsschreiben im original zugehen. Arbeitnehmer wie arbeitgeber können die kündigung mündlich aussprechen da das gesetz für die kündigung keine besondere form vorschreibt. Die elektronische form ist ausgeschlossen. Eine kündigung ist endgültig.
623 bgb schreibt für kündigungen die schriftform vor. In betriebsvereinbarungen ist vieles regelbar aber nicht alles. Muss eine kündigung immer schriftlich erfolgen oder darf auch eine mündliche kündigung durch den arbeitgeber erfolgen. Die kündigung müssen sie mit ihrer orignalunterschrift an den arbeitgeber übermitteln sonst ist sie womöglich unwirksam.
Bevor der arbeitgeber eine ordentliche kündigung aussprechen kann muss er prüfen ob es nicht wege gibt das arbeitsverhältnis fortzusetzen zum beispiel eine versetzung. Wer die typischen fehlerquellen kennt kann sie vermeiden oder zu seinem vorteil nutzen. Hat sich der arbeitgeber vor ausspruch der kündigung anwaltlich beraten lassen und hat sich dabei herauskristallisiert was tatsächlich der kündigungsgrund ist bestehen keine grundsätzlichen bedenken den kündigungsgrund in der kündigung zu nennen. Diese form der kündigung ist fehlerhaft.
Die beendigung von arbeitsverhältnissen durch kündigung oder auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer wirksamkeit der schriftform. Die mündliche aussage in rage ich kündige ist zwar nicht rechtsbindend. Der arbeitgeber muss vor einer ordentlichen kündigung des betriebsrat informiere und anhören. Nach 623 bgb bedarf die kündigung eines arbeitsverhältnisses der schriftform.
Es gilt vielmehr der sogenannte gesetzes und tarifvorrang. Die elektronische form ist ausgeschlossen. Die beendigung von arbeitsverhältnissen durch kündigung oder auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer wirksamkeit der schriftform.