
Fristlose kündigung ohne abmahnung arbeitsverweigerung. Im arbeitsvertrag definierten kündigungsfrist entlassen. Eine beharrliche arbeitsverweigerung berechtigt jedoch grundsätzlich zur außerordentlichen kündigung. Arbeitsverweigerung kann zur fristlosen kündigung führen. Eine fristlose kündigung wegen arbeitsverweigerung ohne vorherige abmahnung ist im normalfall nicht möglich.
Ob es sich bei dem verhalten des mitarbeiters tatsächlich um arbeitsverweigerung. Spätestens wenn es so weit kommt treffen sich die parteien in der regel vor dem gericht wieder um zu klären wer im recht ist. Wodurch wird eine fristlose kündigung wegen arbeitsverweigerung gerechtfertigt. Bleibt die abmahnung ohne folgen und verweigert der arbeitnehmer beharrlich seine arbeit steht als letzter schritt auch die fristlose kündigung im raum.
Die abmahnung hält ihr fehlverhalten zu späteren beweiszwecken in der regel schriftlich fest und sie werden unmissverständlich zur unterlassung der arbeitsverweigerung aufgefordert. Eine fristlose kündigung ist unwirksam wenn zuvor die angeblich missachtete pflicht nicht klar erkennbar war. Häufig finden sie zudem den vermerk dass ansonsten. Für eine außerordentliche kündigung ohne vorherige abmahnung fordert die rechtsprechung zudem noch eine beharrliche arbeitsverweigerung und diese liegt selten vor.
Bei arbeitsverweigerung droht eine fristlose kündigung. Sobald arbeitgeber davon erfahren bleiben ihnen zwei wochen. Wer vorsätzlich und wiederholt seine arbeit verweigert ohne dafür einen der oben aufgeführten gründe zu haben liefert dem arbeitgeber einen grund für die kündigung. Bleibt die abmahnung ohne folgen und die arbeitsverweigerung geht weiter bleibt oftmals nur noch der letzte schritt.
Bisweilen ist eine fristlose kündigung allerdings auch ohne vorherige abmahnung möglich. Bei einem schwerwiegenden fehlverhalten. Während die ermahnung nicht obligatorisch ist ist eine fristlose kündigung ohne vorherige abmahnung nur in absoluten einzelfällen rechtlich wirksam. Streit um einen noch nicht fälligen lohnanspruch berechtigt nicht zur arbeitsverweigerung.
Hierfür gilt wie bei einer wirksamen abmahnung und einer ordentlichen kündigung. Das fehlverhalten muss konkret nachgewiesen werden.