
Kündigung arbeitsverhältnis per email gültig. Laut 623 bürgeliches gesetzbuch benötigt es bei einer kündigung im arbeitsrecht eine schriftform eine kdg. Dies bedeutet das eine kündigung auch per e mail und fax möglich ist. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann. So zum beispiel bei telefon handy strom und dsl verträgen.
Wie sieht es allerdings aus wenn ich die kündigung im anhang original unterschrieben und eingescannt einer email mitschicke als pdf datei. Dies heißt aber nicht automatisch dass der arbeitgeber weiter den arbeitslohn an den arbeitnehmer zahlen muss der ja meistens nach der kündigung gar nicht mehr beim arbeitgeber arbeitet. Urteil in deutschland 2011 befasste sich das oberlandesgericht olg münchen mit der frage ob eine kündigung per email wirksam ist. Daher genügt eine textnachricht via whatsapp ebenso wenig wie eine kündigung per e mail oder ein e postbrief der schriftform.
Per email ist daher nicht rechtskräftig. Auch kündigungen diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Wichtig ist außerdem dass die kündigung nicht nur in schriftform erstellt sondern dem kündigenden auch im original zugeht. Deshalb kann eine kündigung per telefax computerfax email oder mündlich keine schriftliche kündigung im sinne von 623 bgb sein.
Auch werden kündigungen immer wieder per email oder sms ausgesprochen und das trotz des klaren wortlautes in 623 bgb. Viele erklärungen im arbeitsrecht sind nur in schriftlicher form rechtswirksam. Schriftlich ist eine kündigung nur dann wenn der kündigungsberechtigte eigenhändig seine unterschrift unter den kündigungstext geschrieben hat. Die kündigung per e mail beendet das arbeitsverhältnis nicht da hier die gesetzlich zwingend vorgeschriebene schriftform nicht eingehalten wird.
In 623 bgb ist ausdrücklich ausgeführt dass die kündigung in elektronischer form ausgeschlossen ist. Diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Worauf sie bei e mail und co. Das auf eine kündigung per email besteht auch wenn dies in den agbs des anbieters ausgeschlossen wird.