
Kündigung arbeitsverhältnis per email gültig. Urteil in deutschland 2011 befasste sich das oberlandesgericht olg münchen mit der frage ob eine kündigung per email wirksam ist. Auch kündigungen diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Das wichtigste in kürze. Viele erklärungen im arbeitsrecht sind nur in schriftlicher form rechtswirksam.
Denn bestehende agbs mit einer solchen regelung sind seit dem 1oktober unwirksam geworden. Daher genügt eine textnachricht via whatsapp ebenso wenig wie eine kündigung per e mail oder ein e postbrief der schriftform. Ob fax sms oder e mail für solche fälle ausreichen hängt häufig von details ab. Worauf sie bei e mail und co.
Dies bedeutet das eine kündigung auch per e mail und fax möglich ist. Schriftlich ist eine kündigung nur dann wenn der kündigungsberechtigte eigenhändig seine unterschrift unter den kündigungstext geschrieben hat. So zum beispiel bei telefon handy strom und dsl verträgen. Dies heißt aber nicht automatisch dass der arbeitgeber weiter den arbeitslohn an den arbeitnehmer zahlen muss der ja meistens nach der kündigung gar nicht mehr beim arbeitgeber arbeitet.
Oktober 2016 abgeschlossene verträge mit mobilfunkanbietern stromversorgern und vielen anderen unternehmen können sie nun unter anderem per e mail kündigen auf briefen mit unterschrift dürfen die anbieter nicht mehr bestehen. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann. Per email ist daher nicht rechtskräftig. Das auf eine kündigung per email besteht auch wenn dies in den agbs des anbieters ausgeschlossen wird.
Laut 623 bürgeliches gesetzbuch benötigt es bei einer kündigung im arbeitsrecht eine schriftform eine kdg. In 623 bgb ist ausdrücklich ausgeführt dass die kündigung in elektronischer form ausgeschlossen ist. Wichtig ist außerdem dass die kündigung nicht nur in schriftform erstellt sondern dem kündigenden auch im original zugeht. Diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam.