Kündigung arbeitsverhältnis per email gültig. Oktober 2016 abgeschlossene verträge mit mobilfunkanbietern stromversorgern und vielen anderen unternehmen können sie nun unter anderem per e mail kündigen auf briefen mit unterschrift dürfen die anbieter nicht mehr bestehen. Schriftlich ist eine kündigung nur dann wenn der kündigungsberechtigte eigenhändig seine unterschrift unter den kündigungstext geschrieben hat. In 623 bgb ist ausdrücklich ausgeführt dass die kündigung in elektronischer form ausgeschlossen ist. Die kündigung per e mail beendet das arbeitsverhältnis nicht da hier die gesetzlich zwingend vorgeschriebene schriftform nicht eingehalten wird.
Diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Denn bestehende agbs mit einer solchen regelung sind seit dem 1oktober unwirksam geworden. Laut 623 bürgeliches gesetzbuch benötigt es bei einer kündigung im arbeitsrecht eine schriftform eine kdg. Daher genügt eine textnachricht via whatsapp ebenso wenig wie eine kündigung per e mail oder ein e postbrief der schriftform.
Das auf eine kündigung per email besteht auch wenn dies in den agbs des anbieters ausgeschlossen wird. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann. Dies bedeutet das eine kündigung auch per e mail und fax möglich ist. Worauf sie bei e mail und co.
Urteil in deutschland 2011 befasste sich das oberlandesgericht olg münchen mit der frage ob eine kündigung per email wirksam ist. Auch kündigungen diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Das wichtigste in kürze. Ob fax sms oder e mail für solche fälle ausreichen hängt häufig von details ab.
Per email ist daher nicht rechtskräftig. Wichtig ist außerdem dass die kündigung nicht nur in schriftform erstellt sondern dem kündigenden auch im original zugeht. Auch werden kündigungen immer wieder per email oder sms ausgesprochen und das trotz des klaren wortlautes in 623 bgb. So zum beispiel bei telefon handy strom und dsl verträgen.