
Kündigung arbeitsverhältnis per email gültig. Viele erklärungen im arbeitsrecht sind nur in schriftlicher form rechtswirksam. Schriftlich ist eine kündigung nur dann wenn der kündigungsberechtigte eigenhändig seine unterschrift unter den kündigungstext geschrieben hat. Das auf eine kündigung per email besteht auch wenn dies in den agbs des anbieters ausgeschlossen wird. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann.
Wie sieht es allerdings aus wenn ich die kündigung im anhang original unterschrieben und eingescannt einer email mitschicke als pdf datei. Worauf sie bei e mail und co. Auch kündigungen diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Ob fax sms oder e mail für solche fälle ausreichen hängt häufig von details ab.
In 623 bgb ist ausdrücklich ausgeführt dass die kündigung in elektronischer form ausgeschlossen ist. Daher genügt eine textnachricht via whatsapp ebenso wenig wie eine kündigung per e mail oder ein e postbrief der schriftform. Dies heißt aber nicht automatisch dass der arbeitgeber weiter den arbeitslohn an den arbeitnehmer zahlen muss der ja meistens nach der kündigung gar nicht mehr beim arbeitgeber arbeitet. Laut 623 bürgeliches gesetzbuch benötigt es bei einer kündigung im arbeitsrecht eine schriftform eine kdg.
Die kündigung per e mail beendet das arbeitsverhältnis nicht da hier die gesetzlich zwingend vorgeschriebene schriftform nicht eingehalten wird. Deshalb kann eine kündigung per telefax computerfax email oder mündlich keine schriftliche kündigung im sinne von 623 bgb sein. Diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Das wichtigste in kürze.
Per email ist daher nicht rechtskräftig. Dies bedeutet das eine kündigung auch per e mail und fax möglich ist. Denn bestehende agbs mit einer solchen regelung sind seit dem 1oktober unwirksam geworden. Wichtig ist außerdem dass die kündigung nicht nur in schriftform erstellt sondern dem kündigenden auch im original zugeht.