Kündigung arbeitsverhältnis per email gültig. Oktober 2016 abgeschlossene verträge mit mobilfunkanbietern stromversorgern und vielen anderen unternehmen können sie nun unter anderem per e mail kündigen auf briefen mit unterschrift dürfen die anbieter nicht mehr bestehen. Schriftlich ist eine kündigung nur dann wenn der kündigungsberechtigte eigenhändig seine unterschrift unter den kündigungstext geschrieben hat. Auch kündigungen diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Das auf eine kündigung per email besteht auch wenn dies in den agbs des anbieters ausgeschlossen wird.
Urteil in deutschland 2011 befasste sich das oberlandesgericht olg münchen mit der frage ob eine kündigung per email wirksam ist. Laut 623 bürgeliches gesetzbuch benötigt es bei einer kündigung im arbeitsrecht eine schriftform eine kdg. So zum beispiel bei telefon handy strom und dsl verträgen. Ob fax sms oder e mail für solche fälle ausreichen hängt häufig von details ab.
Das wichtigste in kürze. Die kündigung per e mail beendet das arbeitsverhältnis nicht da hier die gesetzlich zwingend vorgeschriebene schriftform nicht eingehalten wird. In 623 bgb ist ausdrücklich ausgeführt dass die kündigung in elektronischer form ausgeschlossen ist. Viele erklärungen im arbeitsrecht sind nur in schriftlicher form rechtswirksam.
Daher genügt eine textnachricht via whatsapp ebenso wenig wie eine kündigung per e mail oder ein e postbrief der schriftform. Dies bedeutet das eine kündigung auch per e mail und fax möglich ist. Dies heißt aber nicht automatisch dass der arbeitgeber weiter den arbeitslohn an den arbeitnehmer zahlen muss der ja meistens nach der kündigung gar nicht mehr beim arbeitgeber arbeitet. Auch werden kündigungen immer wieder per email oder sms ausgesprochen und das trotz des klaren wortlautes in 623 bgb.
Wie sieht es allerdings aus wenn ich die kündigung im anhang original unterschrieben und eingescannt einer email mitschicke als pdf datei. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann. Denn bestehende agbs mit einer solchen regelung sind seit dem 1oktober unwirksam geworden. Deshalb kann eine kündigung per telefax computerfax email oder mündlich keine schriftliche kündigung im sinne von 623 bgb sein.