
Kündigung arbeitsverhältnis per email gültig. Ob fax sms oder e mail für solche fälle ausreichen hängt häufig von details ab. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann. Laut 623 bürgeliches gesetzbuch benötigt es bei einer kündigung im arbeitsrecht eine schriftform eine kdg. Das auf eine kündigung per email besteht auch wenn dies in den agbs des anbieters ausgeschlossen wird.
Auch werden kündigungen immer wieder per email oder sms ausgesprochen und das trotz des klaren wortlautes in 623 bgb. Oktober 2016 abgeschlossene verträge mit mobilfunkanbietern stromversorgern und vielen anderen unternehmen können sie nun unter anderem per e mail kündigen auf briefen mit unterschrift dürfen die anbieter nicht mehr bestehen. Wie sieht es allerdings aus wenn ich die kündigung im anhang original unterschrieben und eingescannt einer email mitschicke als pdf datei. Die kündigung per e mail beendet das arbeitsverhältnis nicht da hier die gesetzlich zwingend vorgeschriebene schriftform nicht eingehalten wird.
Worauf sie bei e mail und co. Deshalb kann eine kündigung per telefax computerfax email oder mündlich keine schriftliche kündigung im sinne von 623 bgb sein. Urteil in deutschland 2011 befasste sich das oberlandesgericht olg münchen mit der frage ob eine kündigung per email wirksam ist. In 623 bgb ist ausdrücklich ausgeführt dass die kündigung in elektronischer form ausgeschlossen ist.
So zum beispiel bei telefon handy strom und dsl verträgen. Dies heißt aber nicht automatisch dass der arbeitgeber weiter den arbeitslohn an den arbeitnehmer zahlen muss der ja meistens nach der kündigung gar nicht mehr beim arbeitgeber arbeitet. Diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Dies bedeutet das eine kündigung auch per e mail und fax möglich ist.
Per email ist daher nicht rechtskräftig. Das wichtigste in kürze. Daher genügt eine textnachricht via whatsapp ebenso wenig wie eine kündigung per e mail oder ein e postbrief der schriftform. Viele erklärungen im arbeitsrecht sind nur in schriftlicher form rechtswirksam.