
Kündigung ausbildungsverhältnis krankheit. Außerordentliche kündigung beachten besonderer kündigungsschutz auch im ausbildungsverhältnis hat der ausbildende wie im arbeitsrecht folgende besondere kündigungsschutzvorschriften zu beachten. Fristlose kündigung des ausbildungsverhältnisses sehr geehrter herr frau name auszubildender hiermit kündige ich das bestehende ausbildungsverhältnis geschlossen am datum vertragsbeginn fristlos außerordentlich und aus wichtigem grund zum datum beendigung arbeitsverhältnis. Das heißt die krankheit des auszubildenden verhindert nicht dass eine kündigung aus anderem grund zum beispiel verhaltensbedingte kündigung wegen unentschuldigtem fehlen in der berufsschule wirksam wird. Kündigt der minderjährige auszubildende so benötigt er die vorherige einwilligung des gesetzlichen vertreters.
Für eine kündigung muss der arbeitgeber also triftige gründe vorbringen nicht nur für eine außerordentliche kündigung auch für eine ordentliche. Wenn eine erkrankung nur vorgetäuscht ist und der arbeitgeber kommt dahinter dann handelt es sich um betrug. In diesem zusammenhang gibt es allerdings vier einfache vorgaben an die sich der arbeitgeber halten muss. Personalrats vor ausspruch der kündigung 102 betrvg bzw.
85 persvg anhörungsfrist für ordentliche probezeit bzw. Kündigung des ausbildungsvertrags prinzipiell kann das ausbildungsverhältnis auch gekündigt werden. Was chef und mitarbeiter bei kündigung wegen krankheit wissen müssen. Solange der auszubildende nicht bei der ihk abgemeldet wurde gilt er weiter als auszubildender so dass auch die entstehenden kosten zum beispiel für die prüfung vom betrieb weiter getragen werden müssen.
In diesem fall ist eine kündigung natürlich möglich. Diese triftigen gründe gibt es. Die fehlzeiten die der arbeitgeber als kündigungsgrund angab reichten jedoch nicht für einen wichtigen grund aus. Und um eine ordentliche kündigung geht es in der regel wenn eine krankheit der auslöser ist.
Wenn die krankheit jedoch nur vorgetäuscht ist dann ist auch eine kündigung möglich. Die kündigung eines ausbildungsverhältnisses muss der ihk vom ausbildungsbetrieb sofort mitgeteilt werden gem. Das ausbildungsverhältnis kann vom arbeitgeber somit nach der probezeit nur aus wichtigem grund außerordentlich gekündigt werden.