
Kündigung ausbildungsverhältnis krankheit. Während einer krankheit kann ein auszubildender gekündigt werden. Die fehlzeiten die der arbeitgeber als kündigungsgrund angab reichten jedoch nicht für einen wichtigen grund aus. In diesem fall ist eine kündigung natürlich möglich. Diese triftigen gründe gibt es.
Wenn eine erkrankung nur vorgetäuscht ist und der arbeitgeber kommt dahinter dann handelt es sich um betrug. Außerordentliche kündigung beachten besonderer kündigungsschutz auch im ausbildungsverhältnis hat der ausbildende wie im arbeitsrecht folgende besondere kündigungsschutzvorschriften zu beachten. Was chef und mitarbeiter bei kündigung wegen krankheit wissen müssen. Das ausbildungsverhältnis kann vom arbeitgeber somit nach der probezeit nur aus wichtigem grund außerordentlich gekündigt werden.
Solange der auszubildende nicht bei der ihk abgemeldet wurde gilt er weiter als auszubildender so dass auch die entstehenden kosten zum beispiel für die prüfung vom betrieb weiter getragen werden müssen. Kündigung des ausbildungsvertrags prinzipiell kann das ausbildungsverhältnis auch gekündigt werden. Für eine kündigung muss der arbeitgeber also triftige gründe vorbringen nicht nur für eine außerordentliche kündigung auch für eine ordentliche. Die kündigung ist unwirksam wenn die ihr zu grunde liegenden tatsachen dem zur kündigung berechtigten länger als zwei wochen bekannt sind.
Personalrats vor ausspruch der kündigung 102 betrvg bzw. Die kündigung eines ausbildungsverhältnisses muss der ihk vom ausbildungsbetrieb sofort mitgeteilt werden gem. Fristlose kündigung des ausbildungsverhältnisses sehr geehrter herr frau name auszubildender hiermit kündige ich das bestehende ausbildungsverhältnis geschlossen am datum vertragsbeginn fristlos außerordentlich und aus wichtigem grund zum datum beendigung arbeitsverhältnis. Und um eine ordentliche kündigung geht es in der regel wenn eine krankheit der auslöser ist.
Dabei ist zu unterscheiden ob die kündigung vor ausbildungsbeginn während der probezeit oder danach erfolgen soll. Wenn die krankheit jedoch nur vorgetäuscht ist dann ist auch eine kündigung möglich. Das heißt die krankheit des auszubildenden verhindert nicht dass eine kündigung aus anderem grund zum beispiel verhaltensbedingte kündigung wegen unentschuldigtem fehlen in der berufsschule wirksam wird.