
Kündigung krankheit kleinbetrieb. Kündigung krankheit kleinbetrieb tenor. Kündigung einer mehr als zweieinhalb monate erkrankten arbeitnehmerin nach 19jähriger tätigkeit in einem kleinbetrieb ist nicht treuwidrig. Im kleinbetrieb gibt es keinen kündigungsschutz. Die berufung der klägerin gegen das urteil des arbeitsgerichts lübeck vom 25032014 3 ca 267813 wird auf ihre kosten zurückgewiesen.
Beispielsweise sind verwerfliche motive wie rachsucht oder aber eine kündigung wegen einer durch den arbeitgeber selbst herbeigeführter krankheit sittenwidrig. Wenn ihr betrieb nicht mehr funktioniert weil ihr mitarbeiter ausfällt. Kündigung während krankheit zulässig. Weit verbreitet ist die annahme dass während des zeitraums in dem ein arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist der ausspruch einer kündigung unzulässig ist.
Kündigung wegen erheblicher krankheitsbedingter leistungsminderung fazit die erkrankung eines mitarbeiters hindert den arbeitgeber nicht daran das arbeitsverhältnis wirksam zu kündigen. Es ist traurig dass menschen nach 19 jahren arbeit im kleinbetrieb keinerlei kündigungsschutz haben. Und dass sie von jetzt auf gleich neben einer schweren krankheit auch ihre wirtschaftliche existenzgrundlage verlieren. Zwar wird in kleinbetrieben mit weniger als zehn mitarbeitern nicht geprüft ob die kündigung sozial gerechtfertigt ist.
Mindestmaß an sozialer rücksichtnahme die betriebsbedingte kündigung erfordert nach ansicht des bundesarbeitsgericht urteil vom 21022001 aktenzeichen 2 azr 15 00 ein mindestmaß an sozialer rücksichtnahme. Auch im kleinbetrieb ist es dem arbeitgeber jedoch verwehrt willkürliche kündigungen auszusprechen. Diese annahme ist falsch. Wo die bestimmungen des kündigungsschutzgesetzes nicht greifen sind die arbeitnehmer durch.