Kündigung krankheit kleinbetrieb. Wo die bestimmungen des kündigungsschutzgesetzes nicht greifen sind die arbeitnehmer durch. Kündigung wegen erheblicher krankheitsbedingter leistungsminderung fazit die erkrankung eines mitarbeiters hindert den arbeitgeber nicht daran das arbeitsverhältnis wirksam zu kündigen. Im kleinbetrieb gibt es keinen kündigungsschutz. Auch im kleinbetrieb ist es dem arbeitgeber jedoch verwehrt willkürliche kündigungen auszusprechen.
Dennoch besteht auch im kleinbetrieb ein sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte schwangere und mitarbeiter in mutterschutz oder elternzeit. Wenn ihr betrieb nicht mehr funktioniert weil ihr mitarbeiter ausfällt. Die berufung der klägerin gegen das urteil des arbeitsgerichts lübeck vom 25032014 3 ca 267813 wird auf ihre kosten zurückgewiesen. Die anforderungen die das gesetz und die arbeitsgerichte an eine wirksame kündigung stellen sind enorm.
Gilt in ihrem betrieb das kündigungsschutzgesetz kschg so muss jede kündigung die sie aussprechen sozial gerechtfertigt sein. Diese annahme ist falsch. Und dass sie von jetzt auf gleich neben einer schweren krankheit auch ihre wirtschaftliche existenzgrundlage verlieren. Kündigung während krankheit zulässig.
Kündigung einer mehr als zweieinhalb monate erkrankten arbeitnehmerin nach 19jähriger tätigkeit in einem kleinbetrieb ist nicht treuwidrig. Weit verbreitet ist die annahme dass während des zeitraums in dem ein arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist der ausspruch einer kündigung unzulässig ist. Zwar wird in kleinbetrieben mit weniger als zehn mitarbeitern nicht geprüft ob die kündigung sozial gerechtfertigt ist. Beispielsweise sind verwerfliche motive wie rachsucht oder aber eine kündigung wegen einer durch den arbeitgeber selbst herbeigeführter krankheit sittenwidrig.