
Kündigung krankheit kleinbetrieb. Weit verbreitet ist die annahme dass während des zeitraums in dem ein arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist der ausspruch einer kündigung unzulässig ist. Kündigung einer mehr als zweieinhalb monate erkrankten arbeitnehmerin nach 19jähriger tätigkeit in einem kleinbetrieb ist nicht treuwidrig. Kündigung krankheit kleinbetrieb tenor. Die kündigung wegen krankheit ist der hauptfall der personenbedingten kündigungsgründe wonach ihr mitarbeiter seine arbeitsleistung aufgrund eines in seiner person liegenden umstands nicht mehr erbringen kann.
Im kleinbetrieb gibt es keinen kündigungsschutz. Wo die bestimmungen des kündigungsschutzgesetzes nicht greifen sind die arbeitnehmer durch. Zwar wird in kleinbetrieben mit weniger als zehn mitarbeitern nicht geprüft ob die kündigung sozial gerechtfertigt ist. Und dass sie von jetzt auf gleich neben einer schweren krankheit auch ihre wirtschaftliche existenzgrundlage verlieren.
Es ist traurig dass menschen nach 19 jahren arbeit im kleinbetrieb keinerlei kündigungsschutz haben. Mindestmaß an sozialer rücksichtnahme die betriebsbedingte kündigung erfordert nach ansicht des bundesarbeitsgericht urteil vom 21022001 aktenzeichen 2 azr 15 00 ein mindestmaß an sozialer rücksichtnahme. Die anforderungen die das gesetz und die arbeitsgerichte an eine wirksame kündigung stellen sind enorm. Wenn ihr betrieb nicht mehr funktioniert weil ihr mitarbeiter ausfällt.
Dennoch besteht auch im kleinbetrieb ein sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte schwangere und mitarbeiter in mutterschutz oder elternzeit. Gilt in ihrem betrieb das kündigungsschutzgesetz kschg so muss jede kündigung die sie aussprechen sozial gerechtfertigt sein. Diese annahme ist falsch. Beispielsweise sind verwerfliche motive wie rachsucht oder aber eine kündigung wegen einer durch den arbeitgeber selbst herbeigeführter krankheit sittenwidrig.