
Kündigung krankheit kleinbetrieb. Im kleinbetrieb gibt es keinen kündigungsschutz. Kündigung während krankheit zulässig. Kündigung einer mehr als zweieinhalb monate erkrankten arbeitnehmerin nach 19jähriger tätigkeit in einem kleinbetrieb ist nicht treuwidrig. Es ist traurig dass menschen nach 19 jahren arbeit im kleinbetrieb keinerlei kündigungsschutz haben.
Wenn ihr betrieb nicht mehr funktioniert weil ihr mitarbeiter ausfällt. Auch im kleinbetrieb ist es dem arbeitgeber jedoch verwehrt willkürliche kündigungen auszusprechen. Und dass sie von jetzt auf gleich neben einer schweren krankheit auch ihre wirtschaftliche existenzgrundlage verlieren. Mindestmaß an sozialer rücksichtnahme die betriebsbedingte kündigung erfordert nach ansicht des bundesarbeitsgericht urteil vom 21022001 aktenzeichen 2 azr 15 00 ein mindestmaß an sozialer rücksichtnahme.
Gilt in ihrem betrieb das kündigungsschutzgesetz kschg so muss jede kündigung die sie aussprechen sozial gerechtfertigt sein. Zwar wird in kleinbetrieben mit weniger als zehn mitarbeitern nicht geprüft ob die kündigung sozial gerechtfertigt ist. Wo die bestimmungen des kündigungsschutzgesetzes nicht greifen sind die arbeitnehmer durch. Die berufung der klägerin gegen das urteil des arbeitsgerichts lübeck vom 25032014 3 ca 267813 wird auf ihre kosten zurückgewiesen.
Weit verbreitet ist die annahme dass während des zeitraums in dem ein arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist der ausspruch einer kündigung unzulässig ist. Kündigung krankheit kleinbetrieb tenor. Diese annahme ist falsch. Beispielsweise sind verwerfliche motive wie rachsucht oder aber eine kündigung wegen einer durch den arbeitgeber selbst herbeigeführter krankheit sittenwidrig.