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Kündigung krankheit kleinbetrieb. Kündigung einer mehr als zweieinhalb monate erkrankten arbeitnehmerin nach 19jähriger tätigkeit in einem kleinbetrieb ist nicht treuwidrig. Weit verbreitet ist die annahme dass während des zeitraums in dem ein arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist der ausspruch einer kündigung unzulässig ist. Die kündigung wegen krankheit ist der hauptfall der personenbedingten kündigungsgründe wonach ihr mitarbeiter seine arbeitsleistung aufgrund eines in seiner person liegenden umstands nicht mehr erbringen kann. Kündigung während krankheit zulässig.
Es ist traurig dass menschen nach 19 jahren arbeit im kleinbetrieb keinerlei kündigungsschutz haben. Auch im kleinbetrieb ist es dem arbeitgeber jedoch verwehrt willkürliche kündigungen auszusprechen. Im kleinbetrieb gibt es keinen kündigungsschutz. Beispielsweise sind verwerfliche motive wie rachsucht oder aber eine kündigung wegen einer durch den arbeitgeber selbst herbeigeführter krankheit sittenwidrig.
Zwar wird in kleinbetrieben mit weniger als zehn mitarbeitern nicht geprüft ob die kündigung sozial gerechtfertigt ist. Wenn ihr betrieb nicht mehr funktioniert weil ihr mitarbeiter ausfällt. Die anforderungen die das gesetz und die arbeitsgerichte an eine wirksame kündigung stellen sind enorm. Und dass sie von jetzt auf gleich neben einer schweren krankheit auch ihre wirtschaftliche existenzgrundlage verlieren.
Diese annahme ist falsch. Die berufung der klägerin gegen das urteil des arbeitsgerichts lübeck vom 25032014 3 ca 267813 wird auf ihre kosten zurückgewiesen. Kündigung krankheit kleinbetrieb tenor. Mindestmaß an sozialer rücksichtnahme die betriebsbedingte kündigung erfordert nach ansicht des bundesarbeitsgericht urteil vom 21022001 aktenzeichen 2 azr 15 00 ein mindestmaß an sozialer rücksichtnahme.