
Kündigung nach krankheit durch arbeitgeber. Eine kündigung ist erst nach der dritten abmahnung möglich. Lesen sie welche kündigungsgründe gelten und ob eine kündigung wegen krankheit überhaupt zulässig ist. Rein arbeitsrechtlich wäre eine kündigung wirksam. Wenn die kündigung durch den arbeitgeber erfolgt.
Auch der arbeitgeber hat die möglichkeit ein arbeitsverhältnis aufzulösen. Arbeitgeber sollten sich auf jeden fall im vorfeld einer krankheitsbedingten kündigung durch einen rechtsanwalt für arbeitsrecht beraten lassen um die rechtssicherheit der kündigung zu gewährleisten. Beispielsweise ist man nach 20 jahren am band einfach verschlissen. Das ist zum beispiel bei einer kündigung wegen krankheit der fall.
Grundsätzlich ist eine kündigung eine einseitige erklärung eines vertragspartners mit dem ziel ein bestehendes. Allerdings gelten hier strenge richtlinien schließlich soll eine diskriminierung erkrankter vermieden werden. Sollten sie im jahr einmal mehrere tage krank sein darf ihr arbeitgeber sie nicht einfach kündigen. Es müssen außerdem die betrieblichen und wirtschaftlichen interessen des arbeitgebers durch die krankheit gefährdet sein nicht seine interessen allgemein.
Kündigung wegen krankheit kann rechtens sein. Ein unbefristetes arbeitsverhältnis muss durch eine ordentliche kündigung beendet werden. Die ordentliche kündigung durch den arbeitgeber kann auch dann erfolgen wenn bestimmte in der person des arbeitnehmers selbst liegende gründe dazu führen dass er die arbeitsvertraglich zugesicherte leistung nicht mehr zu erbringen vermag. Ob eine kündigung gerechtfertigt war oder nicht beurteilen die arbeitsgerichte immer anhand des konkreten einzelfalls.
Das ist ein soziales problem. Hierbei spielt die tragweite des fehlverhaltens eine rolle aber auch die frage wie lang der arbeitnehmer schon im unternehmen ist. Gleiches gilt für arbeitnehmer die von einer kündigung wegen krankheit betroffen sind. Alles zum thema kündigung vom arbeitgeber.
Eine kündigung wegen krankheit ist nach bundesdeutschem recht trotz gesetzlichen kündigungsschutzes durchaus möglich. Es kommt auf die krankheit an.