Kündigung schriftlich bestätigen. Eine bestätigung der kündigung dient in allererster linie dazu sicherheit zu schaffen. Laut arbeitsrecht muss eine kündigung stets in schriftlicher form erfolgen. Die kündigungsbestätigung hat also eher die funktion rechtsklarheit zu schaffen und gegebenenfalls die notwendigen beweise zu sichern. Warum sollte man sich das kündigungsschreiben unbedingt bestätigen lassen.
Bekommen sie eine bestätigung der kündigung können sie sich nach anderen vertragspartnern umsehen und diese angelegenheit vergessen. Das kündigungsschreiben wird dabei dem empfänger oder einem bevollmächtigten persönlich übergeben und dieser bestätigt einem schriftlich dass er das schreiben erhalten hat. Die kündigung ist wenn die voraussetzungen der kündigung gegeben sind wirksam auch ohne die bestätigung. Die schriftliche empfangsbestätigung ist eine möglichkeit das kündigungsschreiben schnell und sicher zuzustellen.
Deshalb kann eine kündigung per telefax computerfax email oder mündlich keine schriftliche kündigung im sinne von 623 bgb sein. Kündigung des arbeitsverhältnisses vom. Was ist bei kündigung zu beachten. In der kündigung deines arbeitsvertrags sollte vermerkt sein wann dein letzter arbeitstag sein wird.
Du kannst auch angeben dass du deine restlichen urlaubstage am ende deiner arbeitszeit nehmen möchtest so verschiebt sich dein letzter arbeitstag nach vorne. Wenn sie ihrem chef die kündigung überreichen sollten sie ihn umgehend um eine schriftliche bestätigung des zugangs bitten. Bitte bestätigen sie mir den erhalt dieser kündigung und das aufhebungsdatum des arbeitsvertrages schriftlich. Ordentlich und fristgerecht zum.
Schriftlich ist eine kündigung nur dann wenn der kündigungsberechtigte eigenhändig seine unterschrift unter den kündigungstext geschrieben hat. In 623 bgb ist ausdrücklich ausgeführt dass die kündigung in elektronischer form ausgeschlossen ist. Prinzipiell empfiehlt es sich das kündigungsschreiben nicht nur auf dem postweg und am besten per einschreiben zu verschicken sondern auch sich das kündigungsschreiben und damit die wirksamkeit der kündigung schriftlich.