
Kündigung schwangerschaft probezeit ausbildung. Kündigung in der probezeit die probezeit dient dazu deinen beruf und den betrieb kennenzulernen. Gleichzeitig kann dein ausbildungsbetrieb überprüfen ob du das potenzial für eine erfolgreiche ausbildung hast und ob du dich gut in den betrieb einfügst. Im normalen arbeitsrecht beträgt die gesetzliche probezeit in der regel sechs monate und wird im arbeitsvertrag vermerkt. Schwangere sind in der probezeit trotzdem vor einer kündigung geschützt.
Die rechtlichen bestimmungen zum kündigungsschutz betreffen viele arbeitnehmer und nicht nur werdende mütter. Kündigungsschutz bei schwangerschaft in der probezeit grundsätzlich gilt. Auch in der probezeit muss bei einer wirksamen außerordentlichen kündigung ein wichtiger grund vorliegen und die kündigung innerhalb von zwei wochen ab kenntnis dieses grundes ergehen. Wenn die schwangerschaft in der probezeit nicht bekannt war.
Eine kündigung während schwangerschaft in der probezeit besteht ist nicht rechtens kündigungsschutz wird also regelmäßig nicht auf die ersten sechs beschäftigungsmonate angewendet. Bei der probezeit in der ausbildung gelten allerdings andere regelungen über die du dich hier informieren kannst. Sie muss jedoch nicht an den rahmenbedingungen scheitern. Wer einen unbefristeten arbeitsvertrag hat ist als arbeitnehmer in einem gewissen rahmen vor kündigung geschützt.
Mit der kammer habe ich nun vereinbart dass ich meine ausbildung nun pausiere und dann nach meiner elternzeit nachhole. Den kündigungsgrund kann die jeweils andere partei von den arbeitsgerichten auf seine wirksamkeit hin überprüfen lassen. Die entscheidung für oder gegen die fortsetzung der ausbildung in der schwangerschaft muss zwar letztlich jede frau selbst treffen da sie ja immer auch von persönlichen umständen abhängt z. Hallo ich bin azubi und schwanger.
Ob sie die probezeit zu beginn ihrer ausbildung als lästiges hindernis oder als chance sehen hängt am ende davon ab was sie daraus machen. Auch hier greifen dann sonderregelungen. So nutzen sie diese am besten. Du hast selbst nicht damit gerechnet aber plötzlich heißt es du bist schwanger in der probezeit wurde dir aber bereits gekündigt.
Zwar greift in der probezeit eigentlich nicht das kündigungsschutzgesetz. Innerhalb des arbeitsrechtes gibt es jedoch bestimmte personengruppen welche als besonders schützenswert gelten und denen deshalb sonderrechte eingeräumt werden. Besonders der fehlende kündigungsschutz bereitet vielen auszubildenden sorgen.