
Kündigung telekom vertrag bei todesfall. Die kündigung wegen im falle des todes erledigen sie am besten direkt hier online. Im regelfall gilt allerdings auch hier eine dreimonatige kündigungsfrist zum monatsende. Bis dahin wird mindestens die grundgebühr berechnet. Wir sagen dir was bei einer kündigung bei todesfall zu beachten ist.
Todesfälle fallen bei der telekom unter das sonderkündigungsrecht sie können den vertrag des verstorbenen verwandten also jederzeit beenden. Nein das ist nicht richtig. Erfahrungsgemäß sind dies sechs werktage. Im todesfall kann der festnetzanschluss der verstorbenen person ohne einhalten einer kündigungsfrist jeden tag gekündigt werden.
Da meine mutter aufgrund ihrer demenz nicht alleine in der wohnung weiterleben kann haben wir uns einige zeit nach dem tod telefonisch bei der telekom informiert ob und wie in so einem fall gekündigt werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen dass die telekom natürlich eine gewisse vorlaufzeit benötigt um den anschluss stillzulegen. Im regelfall lässt sich die beendigung eines vertrags rasch abwickeln hier tritt nämlich das sonderkündigungsrecht in kraft. Wenn familienmitglieder oder enge vertraute sterben kommt auf die zurückgebliebenen oftmals eine menge bürokratie zu.
Als erbe können sie im todesfall alle bestehenden verträge des verstorbenen kunden kündigen oder unter ihrem namen weiterführen. Die telekom gewährt für die kündigung des anschlusses ein sonderkündigungsrecht zum todestag. Wir sagen dir was bei einer kündigung bei todesfall zu beachten ist. Im mai letzten jahres starb mein vater auf dessen namen der telekom anschluß lief.
Die telekom wird ihnen die kosten für den vertrag für diesen zeitraum in rechnung stellen. Bei einem todesfall müssen sich die hinterbliebenen früher oder später mit den verträgen des verstorbenen auseinandersetzen. Diese verträge laufen weiter viele verträge laufen auch nach dem tod eines angehörigen weiter. Wenn sie bei einem todesfall einen telekom festnetz vertrag übernehmen wollen finden sie hier alle notwendigen informationen zur vertragsübernahme.