
Kündigungsbestätigung arbeitgeber an arbeitnehmer. Die sogenannte kündigungsbestätigung ist ein nachweis des zugangs insbesondere des zeitpunkts des zugangs. Kündigungsbestätigung sehr geehrte r herr frau xy hiermit bestätigen wir den erhalt der kündigung ihres bestehenden vertrages mit der vertragsnummer xxxxxxxxxx zum datum xxxxxxxx. Dennoch kann sie in bestimmten fällen von enormer bedeutung sein daher ist es sinnvoll sich darum zu bemühen. Kündigungsfrist zu beachten ist dabei dass arbeitnehmer grundsätzlich eine andere gesetzliche kündigungsfrist 622 bgb haben als der arbeitgeber.
Die kündigung wurde vom arbeitgeber angekommen und ich bekam im laufe einer woche einen brief mit der kündigungsbestätigung von der firma. Hallo ich habe bei meinem arbeitgeber fristgemäß gekündigt. Sie arbeiten für einen verein oder eine firma verwalten mitgliedschaften abonnements und ähnliches und wurden um eine schriftliche bestätigung einer kündigung gebeten. Eine bestätigung der kündigung dient in allererster linie dazu sicherheit zu schaffen.
Ob die kündigung rechtmäßig ist und das arbeitsverhältnis beendet ist eine andere frage. Grundsätzlich besteht kein rechtsanspruch auf eine kündigungsbestätigung vom chef. Ihr vertrag endet somit fristgemäß zum xxxxxxxx. übergibt der arbeitgeber dem arbeitnehmer die kündigung direkt dann geht diese in diesem moment zu.
Nicht nur arbeitgeber können ein bestehendes arbeitsverhältnis einseitig durch kündigung beenden sondern auch arbeitnehmer. Kündigung ging laut einschreiben auch ein und ich habe heute eine kündigungsbestätigung erhalten. In diesem fall sind sie in der beweispflicht die sie mit der kündigungsbestätigung vom arbeitgeber problemlos erfüllen können. Behauptet ihr gegenüber keine kündigung erhalten zu haben müssen sie im zweifel das gegenteil nachweisen können.
Es könnte zum beispiel sein dass zweifel an einer fristgerechten zustellung erhoben werden. Bekommen sie eine bestätigung der kündigung können sie sich nach anderen vertragspartnern umsehen und diese angelegenheit vergessen.