
Kündigungsfrist berechnen 6 wochen zum quartalsende 2018. Das arbeitsverhältnis kann von beiden seiten mit einer frist von 6 wochen zum quartalsende gekündigt werden. Darauf haben auch die leistungsberechtigten nach ihren kräften hinzuarbeiten. Ist im arbeits oder tarifvertrag nichts anderes vorgeschrieben kann der chef einen überstundenabbau durch freizeit anordnen.