
Kündigungsfrist mietvertrag. 1 1die kündigung ist spätestens am dritten werktag eines kalendermonats zum ablauf des übernächsten monats zulässig. Die kündigungsfristen ergeben sich hier meistens aus einem separat abgeschlossenen mietvertrag. Gesetzliche kündigungsfristen wann muss der mietvertrag gekündigt werden. Dabei ist es unerheblich aus welchen gründen ein mietvertrag gekündigt wird.
Ab september 2001 beträgt diese für mieter 3 monate nur ausnahmsweise dürfen mieter fristlos kündigen. Es ist fast allen mietern und vermietern bekannt dass bei der beendigung des mietverhältnisses eine kündigungsfrist zu beachten sein wird weshalb der blick in den mietvertrag oft der erste schritt ist. Die kündigungsfrist für den mietvertrag muss eingehalten werden. Finanztip zeigt ihnen wie sie ihren mietvertrag fristgerecht kündigen.
Der vermieter muss die gesetzlichen kündigungsfristen beachten sie können per mietvertrag nicht zu seinen gunsten verkürzt werden. Diese kündigungsfristen gelten für mieter und vermieter. Je länger der mieter die wohnung bewohnt desto länger ist die kündigungsfrist für den vermieter. Wann wird die kündigung meines mietvertrages wirksam.
Das gilt für mieter und vermieter. Ob der mieter eine bessere wohnung gefunden hat oder aufgrund eines wechsels des arbeitsplatzes zwingend umziehen muss ist für den vermieter unerheblich er hat kein recht die kündigungsfrist über die gesetzliche kündigungsfrist hinaus zu verlängern. Ist im vertrag für den mieter eine einmonatige oder sogar vierzehntägige kündigungsfrist vereinbart kann der mieter mit dieser kurzen frist kündigen. Umgekehrt gilt das aber nicht.
Sowohl für mieter als auch für vermieter gilt die gesetzliche kündigungsfrist. Im zweifelsfall empfehlen wir die beratung durch einen mieterverein oder einen fachanwalt. Diese regelung gilt unabhängig von der mietdauer und von dem umstand ob der mietvertrag vor oder nach der mietrechtsreform 01092001 abgeschlossen worden ist. 2die kündigungsfrist für den vermieter verlängert sich nach fünf und acht jahren seit der überlassung des wohnraums um jeweils drei monate.
Die kündigungsfrist für den mieter beträgt grundsätzlich drei monate zum monatsende. Wer mietverträge kündigt muss fristen einhalten.