
Kündigungsgründe arbeitgeber probezeit. Befristete arbeitsverträge enden automatisch mit ablauf des vereinbarten zeitraums. Der arbeitgeber muss bei der kündigung in der probezeit trotzdem bestimmte voraussetzungen beachten. Sowohl arbeitgeber als auch arbeitnehmer können das arbeitsverhältnis in der probezeit mit einer frist von zwei wochen ohne angabe von gründen kündigen. In der probezeit ist der arbeitgeber nicht zur benennung der kündigungsgründe verpflichtet wenn nicht der betriebsrat so etwas verlangt.
So ist zum beispiel eine kündigung aus diskriminierenden gründen oder zur sogenannten unzeit unwirksam. Wurde eine fristlose kündigung in der probezeit eingereicht weil ein wichtiger grund vorliegt ist es in den meisten fällen ratsam einen rechtsanwalt für arbeitsrecht zu konsultieren. Will der arbeitgeber kündigen so hat er den betriebsrat nach 102 betrvg auch dann anzuhören wenn die beabsichtigte kündigung innerhalb der ersten 6 monate des arbeitsverhältnisses die als probezeit vereinbart sind ausgesprochen werden soll. Ob probezeit oder nicht dieser schritt darf nicht vergessen werden vom arbeitgeber wirkt er auch noch so unbedeutend.
Der arbeitgeber kann sich während der probezeit einen eindruck verschaffen ob der neu eingestellte arbeitnehmer die fähigkeiten und kompetenzen besitzt um in dem jeweiligen unternehmen erfolgreich zu arbeiten. Während der probezeit kann eine kündigung ohne grund erfolgen. Die probezeit ist also eine testphase sowohl für den arbeitgeber als auch für den arbeitnehmer.