
Kündigungsgründe azubi nach der probezeit. Ein auszubildender kann nach der probezeit vom ag nur noch mit wichtigem grund fristlos gekündigt werden. Der betrieb möchte den personalbestand reduzieren. Nach ablauf der probezeit kann der auszubildende mit einer kündigungsfrist von 4 wochen kündigen wenn er die berufsausbildung aufgibt oder sich für eine andere berufstätigkeit ausbilden lassen will. Kündigung von azubis nach der probezeit nur mit wichtigem grund nach der probezeit können sie nach 22 abs2 nr1 das ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem grund und dann ohne einhaltung einer frist kündigen.
Kündigung nach der probezeit während des ausbildungsverhältnisses durch den azubi auch der auszubilende kann aus wichtigem grund ohne einhaltung einer kündigungsfrist schriftlich kündigen. Kündigung nach der probezeit kündigung nur aus einem wichtigen grund nach ablauf der probezeit kann ein ausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen grund ohne einhalten einer kündigungsfrist gekündigt werden. Sonderregeln gelten auch für auszubildende. Auch bei ausbildungsverhältnissen können beide seiten den vertrag in der vorgeschriebenen frist erleichtert kündigen.
Ordentlich gekündigt werden kann er nicht. Wenn er dich aber unbedingt loswerden will kann er dir einen aufhebungsvertrag oder auflösungsvertrag anbieten. Das berufsbildungsgesetz schreibt eine zwingende mindest probezeit von einem monat und eine maximal probezeit von vier monaten vor. Wie andere arbeitnehmer steht natürlich auch dem auszubildenden kündigungsschutz zu mit den genannten besonderheiten bei der kündigung des azubi durch arbeitgebers vor ausbildungsbeginn beziehungsweise bei der kündigung des azubis durch arbeitgeber während oder nach der probezeit.
Der ausbilder muss dem azubi vor der kündigung eine abmahnung erteilt haben um ihm die chance zur besserung zu geben. Wenn du die probezeit bereits hinter dir hast und keine schwerwiegenden gründe für eine fristlose kündigung vorliegen kann dir dein ausbildungsbetrieb eigentlich nicht kündigen. Der ausbildungsbetrieb ist mit den leistungen in berufsschule und betrieb nicht zufrieden wobei keine arbeitsverweigerung vorliegt.