
Kündigungsgründe azubi nach der probezeit. Kürzere oder längere probezeitvereinbarungen sind unwirksam. Wenn er dich aber unbedingt loswerden will kann er dir einen aufhebungsvertrag oder auflösungsvertrag anbieten. Der betrieb möchte den personalbestand reduzieren. Auch bei ausbildungsverhältnissen können beide seiten den vertrag in der vorgeschriebenen frist erleichtert kündigen.
Sind dem ausbilder die gründe bereits mehr als 2 wochen bekannt ist die kündigung ungültig. Kündigung von azubis nach der probezeit nur mit wichtigem grund nach der probezeit können sie nach 22 abs2 nr1 das ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem grund und dann ohne einhaltung einer frist kündigen. Wie andere arbeitnehmer steht natürlich auch dem auszubildenden kündigungsschutz zu mit den genannten besonderheiten bei der kündigung des azubi durch arbeitgebers vor ausbildungsbeginn beziehungsweise bei der kündigung des azubis durch arbeitgeber während oder nach der probezeit. Nach ablauf der probezeit kann der auszubildende mit einer kündigungsfrist von 4 wochen kündigen wenn er die berufsausbildung aufgibt oder sich für eine andere berufstätigkeit ausbilden lassen will.
Ein auszubildender kann nach der probezeit vom ag nur noch mit wichtigem grund fristlos gekündigt werden. Ordentlich gekündigt werden kann er nicht. Kündigung nach der probezeit während des ausbildungsverhältnisses durch den azubi auch der auszubilende kann aus wichtigem grund ohne einhaltung einer kündigungsfrist schriftlich kündigen. Der ausbilder muss dem azubi vor der kündigung eine abmahnung erteilt haben um ihm die chance zur besserung zu geben.
Das berufsbildungsgesetz schreibt eine zwingende mindest probezeit von einem monat und eine maximal probezeit von vier monaten vor. Kündigung nach der probezeit kündigung nur aus einem wichtigen grund nach ablauf der probezeit kann ein ausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen grund ohne einhalten einer kündigungsfrist gekündigt werden. Der ausbildungsbetrieb ist mit den leistungen in berufsschule und betrieb nicht zufrieden wobei keine arbeitsverweigerung vorliegt.