
Kündigungsgründe azubi nach der probezeit. Nach ablauf der probezeit kann der auszubildende mit einer kündigungsfrist von 4 wochen kündigen wenn er die berufsausbildung aufgibt oder sich für eine andere berufstätigkeit ausbilden lassen will. Der ausbilder muss dem azubi vor der kündigung eine abmahnung erteilt haben um ihm die chance zur besserung zu geben. Der ausbildungsbetrieb ist mit den leistungen in berufsschule und betrieb nicht zufrieden wobei keine arbeitsverweigerung vorliegt. Kündigung nach der probezeit während des ausbildungsverhältnisses durch den azubi auch der auszubilende kann aus wichtigem grund ohne einhaltung einer kündigungsfrist schriftlich kündigen.
Auch er muss die kündigungsgründe angeben. Der azubi legt einmalig unverschämtes und freches verhalten an den tag ohne dabei jemanden zu beleidigen. Kündigung nach der probezeit kündigung nur aus einem wichtigen grund nach ablauf der probezeit kann ein ausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen grund ohne einhalten einer kündigungsfrist gekündigt werden. Sind dem ausbilder die gründe bereits mehr als 2 wochen bekannt ist die kündigung ungültig.
Auch bei ausbildungsverhältnissen können beide seiten den vertrag in der vorgeschriebenen frist erleichtert kündigen. Das berufsbildungsgesetz schreibt eine zwingende mindest probezeit von einem monat und eine maximal probezeit von vier monaten vor. Sonderregeln gelten auch für auszubildende. Ein auszubildender kann nach der probezeit vom ag nur noch mit wichtigem grund fristlos gekündigt werden.
Wie andere arbeitnehmer steht natürlich auch dem auszubildenden kündigungsschutz zu mit den genannten besonderheiten bei der kündigung des azubi durch arbeitgebers vor ausbildungsbeginn beziehungsweise bei der kündigung des azubis durch arbeitgeber während oder nach der probezeit. Der betrieb möchte den personalbestand reduzieren. Ordentlich gekündigt werden kann er nicht.