Kündigungsgründe azubi nach der probezeit. Kündigung von azubis nach der probezeit nur mit wichtigem grund nach der probezeit können sie nach 22 abs2 nr1 das ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem grund und dann ohne einhaltung einer frist kündigen. Der ausbildungsbetrieb ist mit den leistungen in berufsschule und betrieb nicht zufrieden wobei keine arbeitsverweigerung vorliegt. Der ausbilder muss dem azubi vor der kündigung eine abmahnung erteilt haben um ihm die chance zur besserung zu geben. Kürzere oder längere probezeitvereinbarungen sind unwirksam.
Auch er muss die kündigungsgründe angeben. Kündigung nach der probezeit kündigung nur aus einem wichtigen grund nach ablauf der probezeit kann ein ausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen grund ohne einhalten einer kündigungsfrist gekündigt werden. Ein auszubildender kann nach der probezeit vom ag nur noch mit wichtigem grund fristlos gekündigt werden. Kündigung nach der probezeit während des ausbildungsverhältnisses durch den azubi auch der auszubilende kann aus wichtigem grund ohne einhaltung einer kündigungsfrist schriftlich kündigen.
Ordentlich gekündigt werden kann er nicht. Sonderregeln gelten auch für auszubildende. Sind dem ausbilder die gründe bereits mehr als 2 wochen bekannt ist die kündigung ungültig. Das berufsbildungsgesetz schreibt eine zwingende mindest probezeit von einem monat und eine maximal probezeit von vier monaten vor.
Wie andere arbeitnehmer steht natürlich auch dem auszubildenden kündigungsschutz zu mit den genannten besonderheiten bei der kündigung des azubi durch arbeitgebers vor ausbildungsbeginn beziehungsweise bei der kündigung des azubis durch arbeitgeber während oder nach der probezeit. Der betrieb möchte den personalbestand reduzieren. Auch bei ausbildungsverhältnissen können beide seiten den vertrag in der vorgeschriebenen frist erleichtert kündigen.