
Kündigungsgründe azubi nach der probezeit. Kündigung nach der probezeit während des ausbildungsverhältnisses durch den azubi auch der auszubilende kann aus wichtigem grund ohne einhaltung einer kündigungsfrist schriftlich kündigen. Kürzere oder längere probezeitvereinbarungen sind unwirksam. Sind dem ausbilder die gründe bereits mehr als 2 wochen bekannt ist die kündigung ungültig. Wenn du die probezeit bereits hinter dir hast und keine schwerwiegenden gründe für eine fristlose kündigung vorliegen kann dir dein ausbildungsbetrieb eigentlich nicht kündigen.
Auch er muss die kündigungsgründe angeben. Der azubi legt einmalig unverschämtes und freches verhalten an den tag ohne dabei jemanden zu beleidigen. Der ausbildungsbetrieb ist mit den leistungen in berufsschule und betrieb nicht zufrieden wobei keine arbeitsverweigerung vorliegt. Wenn er dich aber unbedingt loswerden will kann er dir einen aufhebungsvertrag oder auflösungsvertrag anbieten.
Auch bei ausbildungsverhältnissen können beide seiten den vertrag in der vorgeschriebenen frist erleichtert kündigen. Nach ablauf der probezeit kann der auszubildende mit einer kündigungsfrist von 4 wochen kündigen wenn er die berufsausbildung aufgibt oder sich für eine andere berufstätigkeit ausbilden lassen will. Kündigung nach der probezeit kündigung nur aus einem wichtigen grund nach ablauf der probezeit kann ein ausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen grund ohne einhalten einer kündigungsfrist gekündigt werden. Ein auszubildender kann nach der probezeit vom ag nur noch mit wichtigem grund fristlos gekündigt werden.
Wie andere arbeitnehmer steht natürlich auch dem auszubildenden kündigungsschutz zu mit den genannten besonderheiten bei der kündigung des azubi durch arbeitgebers vor ausbildungsbeginn beziehungsweise bei der kündigung des azubis durch arbeitgeber während oder nach der probezeit. Der ausbilder muss dem azubi vor der kündigung eine abmahnung erteilt haben um ihm die chance zur besserung zu geben. Ordentlich gekündigt werden kann er nicht.