
Kündigungsgründe azubi nach der probezeit. Kündigung nach der probezeit während des ausbildungsverhältnisses durch den azubi auch der auszubilende kann aus wichtigem grund ohne einhaltung einer kündigungsfrist schriftlich kündigen. Auch er muss die kündigungsgründe angeben. Auch bei ausbildungsverhältnissen können beide seiten den vertrag in der vorgeschriebenen frist erleichtert kündigen. Der azubi legt einmalig unverschämtes und freches verhalten an den tag ohne dabei jemanden zu beleidigen.
Der betrieb möchte den personalbestand reduzieren. Ein auszubildender kann nach der probezeit vom ag nur noch mit wichtigem grund fristlos gekündigt werden. Sonderregeln gelten auch für auszubildende. Der ausbildungsbetrieb ist mit den leistungen in berufsschule und betrieb nicht zufrieden wobei keine arbeitsverweigerung vorliegt.
Wenn du die probezeit bereits hinter dir hast und keine schwerwiegenden gründe für eine fristlose kündigung vorliegen kann dir dein ausbildungsbetrieb eigentlich nicht kündigen. Kündigung von azubis nach der probezeit nur mit wichtigem grund nach der probezeit können sie nach 22 abs2 nr1 das ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem grund und dann ohne einhaltung einer frist kündigen. Sind dem ausbilder die gründe bereits mehr als 2 wochen bekannt ist die kündigung ungültig. Das berufsbildungsgesetz schreibt eine zwingende mindest probezeit von einem monat und eine maximal probezeit von vier monaten vor.
Der ausbilder muss dem azubi vor der kündigung eine abmahnung erteilt haben um ihm die chance zur besserung zu geben. Wenn er dich aber unbedingt loswerden will kann er dir einen aufhebungsvertrag oder auflösungsvertrag anbieten. Ordentlich gekündigt werden kann er nicht.