
Kündigungsgründe azubi nach der probezeit. Kündigung nach der probezeit kündigung nur aus einem wichtigen grund nach ablauf der probezeit kann ein ausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen grund ohne einhalten einer kündigungsfrist gekündigt werden. Nach ablauf der probezeit kann der auszubildende mit einer kündigungsfrist von 4 wochen kündigen wenn er die berufsausbildung aufgibt oder sich für eine andere berufstätigkeit ausbilden lassen will. Ein auszubildender kann nach der probezeit vom ag nur noch mit wichtigem grund fristlos gekündigt werden. Der ausbildungsbetrieb ist mit den leistungen in berufsschule und betrieb nicht zufrieden wobei keine arbeitsverweigerung vorliegt.
Kürzere oder längere probezeitvereinbarungen sind unwirksam. Kündigung nach der probezeit während des ausbildungsverhältnisses durch den azubi auch der auszubilende kann aus wichtigem grund ohne einhaltung einer kündigungsfrist schriftlich kündigen. Auch bei ausbildungsverhältnissen können beide seiten den vertrag in der vorgeschriebenen frist erleichtert kündigen. Ordentlich gekündigt werden kann er nicht.
Sind dem ausbilder die gründe bereits mehr als 2 wochen bekannt ist die kündigung ungültig. Der betrieb möchte den personalbestand reduzieren. Der ausbilder muss dem azubi vor der kündigung eine abmahnung erteilt haben um ihm die chance zur besserung zu geben. Das berufsbildungsgesetz schreibt eine zwingende mindest probezeit von einem monat und eine maximal probezeit von vier monaten vor.
Sonderregeln gelten auch für auszubildende. Auch er muss die kündigungsgründe angeben. Wenn er dich aber unbedingt loswerden will kann er dir einen aufhebungsvertrag oder auflösungsvertrag anbieten.