
Kündigungsgründe azubi nach der probezeit. Wenn du die probezeit bereits hinter dir hast und keine schwerwiegenden gründe für eine fristlose kündigung vorliegen kann dir dein ausbildungsbetrieb eigentlich nicht kündigen. Das berufsbildungsgesetz schreibt eine zwingende mindest probezeit von einem monat und eine maximal probezeit von vier monaten vor. Wie andere arbeitnehmer steht natürlich auch dem auszubildenden kündigungsschutz zu mit den genannten besonderheiten bei der kündigung des azubi durch arbeitgebers vor ausbildungsbeginn beziehungsweise bei der kündigung des azubis durch arbeitgeber während oder nach der probezeit. Der azubi legt einmalig unverschämtes und freches verhalten an den tag ohne dabei jemanden zu beleidigen.
Nach ablauf der probezeit kann der auszubildende mit einer kündigungsfrist von 4 wochen kündigen wenn er die berufsausbildung aufgibt oder sich für eine andere berufstätigkeit ausbilden lassen will. Der ausbildungsbetrieb ist mit den leistungen in berufsschule und betrieb nicht zufrieden wobei keine arbeitsverweigerung vorliegt. Auch er muss die kündigungsgründe angeben. Der betrieb möchte den personalbestand reduzieren.
Kündigung nach der probezeit während des ausbildungsverhältnisses durch den azubi auch der auszubilende kann aus wichtigem grund ohne einhaltung einer kündigungsfrist schriftlich kündigen. Wenn er dich aber unbedingt loswerden will kann er dir einen aufhebungsvertrag oder auflösungsvertrag anbieten. Kündigung nach der probezeit kündigung nur aus einem wichtigen grund nach ablauf der probezeit kann ein ausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen grund ohne einhalten einer kündigungsfrist gekündigt werden. Ein auszubildender kann nach der probezeit vom ag nur noch mit wichtigem grund fristlos gekündigt werden.
Ordentlich gekündigt werden kann er nicht. Auch bei ausbildungsverhältnissen können beide seiten den vertrag in der vorgeschriebenen frist erleichtert kündigen. Kürzere oder längere probezeitvereinbarungen sind unwirksam.