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Kündigungsschutz behinderte kleinbetrieb. Arbeitnehmer genießen daneben einen allgemeinen kündigungsschutz wenn in dem jeweiligen betrieb der kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz anwendung findet. Die 4 neu arbeitnehmer hingegen unterliegen nicht dem kündigungsschutz denn der betriebliche schwellenwert von mehr als 10 arbeitnehmern wurde nicht erreicht. Arbeitgeber die beabsichtigen sie zu kündigen müssen zuvor schriftlich die zustimmung des integrationsamtes einholen. Flexibilität zugunsten des arbeitgebers.
Dennoch wird auch hier vor der kündigung die zustimmung des integrationsamts nach 85 sgb ix benötigt. Seit dem 01012004 besteht allgemeiner kündigungsschutz erst bei mehr als 10 arbeitnehmern im betrieb. Das heißt dass der gesetzgeber die interessen des kleinunternehmers als höherrangig einstuft als die des arbeitnehmers. Grundsätzlich genießt der behinderte.
Das ist insofern begründbar dass kleinunternehmer ein flexibles kündigungsrecht benötigen. In der arbeitsrechtlichen praxis werden oftmals die formalen anforderungen einer kündigung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten unterschätzt. Kein kündigungsschutz im kleinbetrieb. In kleinbetrieben mit maximal 10 mitarbeitern gilt das kündigungsschutzgesetz nicht.
Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte beschäftigte haben einen besonderen kündigungsschutz. Der arbeitgeber kann daher grundsätzlich ohne angabe von gründen kündigen. Kündigungsschutz genießen allerdings nur die 6 alt arbeitnehmer denn für sie besteht ein bestandsschutz. Viele arbeitgeber haben daher die lockerung des kündigungsschutzes verlangt um flexibler agieren und reagieren zu können.
Der besondere kündigungsschutz nach den 168 175 sgb ix ist ein kernstück des schwerbehindertenrechts teil 3 sgb ix. Den besonderen kündigungsschutz nach 168 sgb ix genießt ein arbeitnehmer nur wenn es sich bei ihm um einen schwerbehinderten menschen nach 2 absatz 2 sgb ix handelt schwerbehinderung.