
Kündigungsschutz schwerbehinderte sgb ix. Schwerbehinderte arbeitnehmer und ihnen gleichgestellte arbeitnehmer haben grundsätzlich einen besonderen kündigungsschutz gemäß dem sozialgesetzbuch sgb ix. Abzustellen ist also auf den zeitpunkt der kündigungserklärung und nicht auf das datum zu dem gekündigt wird. Daher genießen schwerbehinderte einen besonderen kündigungsschutz der in den 168 175 sgb ix geregelt ist. Für schwerbehinderte menschen nach dem sgb ix.
Als schwerbehindert gilt nach 2 abs. Dieser wurde durch das bundesteilhabegesetz bthg vom 112017 noch verstärkt. Dies ist geregelt ist den 85 ff. Im folgenden artikel erklären wir wann ein besonderer kündigungsschutz besteht und was bei der kündigung schwerbehinderter zu beachten ist.
Eine kündigung eines schwerbehinderten oder einer gleichgestellten personen bedarf grundsätzlich der vorherigen zustimmung des integrationsamtes. Den besonderen kündigungsschutz nach 168 sgb ix genießt ein arbeitnehmer nur wenn es sich bei ihm um einen schwerbehinderten menschen nach 2 absatz 2 sgb ix handelt schwerbehinderung. Eine sonderregelung gilt für jene menschen die einen gdb von mindestens 30 haben jedoch nach 2 abs3 sgb ix von der agentur für arbeit einem schwerbehinderten menschen gleichgestellt wurden. Der besondere kündigungsschutz für schwerbehinderte ist ausgeschlossen wenn das arbeitsverhältnis zum zeitpunkt der kündigungserklärung noch keine sechs monate bestanden hat 90 abs.
Dennoch sind schwerbehinderte nicht unkündbar.