
Kündigungsfristen gesetzliche krankenkasse. Möchten sie ihre private krankenversicherung kündigen haben sie die möglichkeit zu einer neuen privaten krankenversicherung zu wechseln die mehr leistungen undoder niedrigere beiträge verlangt oder sie möchten die private krankenversicherung dauerhaft verlassen und wechseln zurück in die gesetzliche krankenkasse. Denn die kassen nehmen unterschiedlich hohe zusatzbeiträge und bieten abweichende zusatzleistungen. Die gesetzliche krankenkasse zu wechseln kann sinnvoll sein. Anders sieht es aus wenn ihre krankenkasse einen zusatzbeitrag einführt.
Bei der neuen krankenversicherung versichert sein müssen sie spätestens zum 3004. Generell gilt bei den gesetzlichen krankenkassen eine kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende also zum übernächsten kalendermonat. Kündigen sie ihrer aktuellen krankenkasse schriftlich. Die kündigung der krankenkasse im januar wird also erst zum 31.
Möchten sie also ab dem 0107. Dann haben sie ein sonderkündigungsrecht. Krankenkasse rechtzeitig kündigen kündigungsfrist beträgt in der regel zwei monate. Erst nach 18 monaten mitgliedschaft können sie im regelfall die krankenversicherung wechseln.
Diese kündigungsfristen bei der krankenkasse können sich nur im falle der außerordentlichen kündigung verkürzen. Informiert sie ihre krankenkasse also zum beispiel im dezember darüber dass der zusatzbeitrag im januar des nächsten jahres steigt dann müssen sie im januar die sonderkündigung aussprechen. Wie sie die für sie am besten geeignete kasse finden erfahren sie in unserem ratgeber gesetzliche krankenversicherung. Kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende besteht in jedem fall.
Kein sonderkündigungsrecht räumen gesetzliche kassen ein wenn sie lediglich ihren leistungsumfang reduzieren. Die mitgliedschaft in der gkv kann mit einer frist von 2 monaten zum ende des übernächsten monats gekündigt werden. Kündigungsfrist bei gesetzlichen krankenkassen die kündigungsfrist der gesetzlichen krankenkasse beträgt zwei monate zum monatsende. Kündigungsschreiben für alle gesetzlichen krankenkassen.
Durch die teilnahme an wahltarifen kann diese bindungsfrist bis zu drei jahre betragen bevor die krankenkasse gewechselt werden kann. Beantragen sie die mitgliedschaft bei der neuen krankenkasse diese braucht dazu die offizielle kündigungsbestätigung.