Kündigungsschutz arbeitnehmer. Der kündigungsschutz bewahrt vor allem den arbeitnehmer vor willkürlichen und sozial ungerechtfertigten kündigungen. Sollten dennoch kündigungsgründe vorliegen so müssen betriebsrat schwerbehindertenvertretung und integrationsamt benachrichtigt werden. Der kündigungsschutz soll gewährleisten dass arbeitnehmer nur unter bestimmten voraussetzungen gekündigt werden dürfen um keiner willkür ausgeliefert zu sein. Neben dem allgemeinen kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz gibt es eine reihe weiterer kündigungsbeschränkungen durch die bestimmte arbeitnehmer besonders durch eine kündigung vom arbeitgeber geschützt werden.
Gilt das kündigungsschutzgesetz nicht kann grundsätzlich jederzeit ordentlich unter einhaltung der geltenden frist gekündigt werden. Das kündigungsschutzgesetz trat 1951 in kraft. Der arbeitgeber ist verpflichtet kündigungen von schwerbehinderten arbeitnehmern möglichst zu vermeiden. änderungen wie die letzte aus dem jahr 2013 erhalten dessen aktualität.
Für wen gilt der besondere kündigungsschutz. Darüber hinaus haben bestimmte arbeitnehmergruppen einen besonderen kündigungsschutz. Auch während einer probezeit von bis zu 6 monaten hat der arbeitnehmer grundsätzlich noch keinen kündigungsschutz. Als arbeitnehmer können sie sich gegen eine kündigung innerhalb einer frist von 3 wochen im wege der kündigungsschutzklage wehren.
Hierzu zählen unter anderem schwerbehinderte schwangere und betriebsräte.