
Kündigungsschutz schwerbehinderte sgb ix. Eine kündigung eines schwerbehinderten oder einer gleichgestellten personen bedarf grundsätzlich der vorherigen zustimmung des integrationsamtes. Schwerbehinderte arbeitnehmer und ihnen gleichgestellte arbeitnehmer haben grundsätzlich einen besonderen kündigungsschutz gemäß dem sozialgesetzbuch sgb ix. Abzustellen ist also auf den zeitpunkt der kündigungserklärung und nicht auf das datum zu dem gekündigt wird. Dennoch sind schwerbehinderte nicht unkündbar.
Der besondere kündigungsschutz für schwerbehinderte ist ausgeschlossen wenn das arbeitsverhältnis zum zeitpunkt der kündigungserklärung noch keine sechs monate bestanden hat 90 abs. Eine sonderregelung gilt für jene menschen die einen gdb von mindestens 30 haben jedoch nach 2 abs3 sgb ix von der agentur für arbeit einem schwerbehinderten menschen gleichgestellt wurden. Im folgenden artikel erklären wir wann ein besonderer kündigungsschutz besteht und was bei der kündigung schwerbehinderter zu beachten ist. Der besondere kündigungsschutz nach den 168 175 sgb ix ist ein kernstück des schwerbehindertenrechts teil 3 sgb ix.
Für schwerbehinderte menschen nach dem sgb ix. 2 sgb ix eine person die einen grad der behinderung gdb von wenigstens 50 aufweist. Dieser wurde durch das bundesteilhabegesetz bthg vom 112017 noch verstärkt. Schwerbehinderte arbeitnehmer genießen besonderen kündigungsschutz.
Den besonderen kündigungsschutz nach 168 sgb ix genießt ein arbeitnehmer nur wenn es sich bei ihm um einen schwerbehinderten menschen nach 2 absatz 2 sgb ix handelt schwerbehinderung.