Mahnung 30 tage. Es gibt keine pflicht dreimal zu mahnen. Hallo zusammen gesetzt den fall a schreibt an b eine rechnung und setzt darin eine frist von 14 tagen. B widerspricht dem nicht. Dies gilt gegenüber einem schuldner der verbraucher ist nur wenn auf diese folgen in der rechnung oder zahlungsaufstellung besonders.
3 1 der schuldner einer entgeltforderung kommt spätestens in verzug wenn er nicht innerhalb von 30 tagen nach fälligkeit und zugang einer rechnung oder gleichwertigen zahlungsaufstellung leistet. Spätestens mit der schriftlichen mahnung die nach der fälligkeit der rechnung erfolgt kommt der kunde in verzug bgb 286 1. Allerdings hat der gesetzesgeber deinem kunden 30 tage zeit eingeräumt die rechnung nach fälligkeit zu bezahlen. Mai 2000 führte der gesetzgeber die regelung ein dass verzug eintritt wenn der schuldner auf eine fällige forderung auch 30 tage nach zugang der rechnung nicht gezahlt hat.
Erst wenn diese 30 tage verstrichen sind ist dein kunde im zahlungsverzug. Die 30 tage regelung greift gegenüber verbrauchern nur dann ein wenn diese auf die folgen in der rechnung oder zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden sind. Hat b dann die pflicht innerhalb der 14 tage zu zahlen und gerät danach automatisch in verzug. Bei entgeltforderungen eintritt des verzugs spätestens nach 30 tagen nach 286 absatz 3 satz 1 bgb kommt der schuldner einer entgeltforderung spätestens 30 tage nach fälligkeit und zugang einer rechnung oder einer gleichwertigen zahlungsaufforderung in verzug ohne dass es zusätzlich einer mahnung des gläubigers bedarf.
Ist der kunde ein privatkunde verbraucher dann muss er mit der rechnung darauf hingewiesen werden dass er nach 30 tagen in verzug gerät. Mit dem tag des zugangs der mahnung oder mit ablauf des tages an dem die leistung fällig war beginnt der verzug. Erst wenn diese 30 tage verstrichen sind ist dein kunde im zahlungsverzug.