
Mahnung 30 tage. Hallo zusammen gesetzt den fall a schreibt an b eine rechnung und setzt darin eine frist von 14 tagen. Hat b dann die pflicht innerhalb der 14 tage zu zahlen und gerät danach automatisch in verzug. Was bedeutet die neue 30 tage zahlungsfrist. B widerspricht dem nicht.
Mai 2000 führte der gesetzgeber die regelung ein dass verzug eintritt wenn der schuldner auf eine fällige forderung auch 30 tage nach zugang der rechnung nicht gezahlt hat. Nach dem neuen gesetz zum zahlungsverzug kommt der schuldner grundsätzlich 30 tage nach fälligkeit und zugang einer rechnung oder einer gleichwertigen zahlungsaufforderung in verzug sofern vom gläubiger keine kürzere frist gesetzt wurde. Dies gilt gegenüber einem schuldner der verbraucher ist nur wenn auf diese folgen in der rechnung oder zahlungsaufstellung besonders. Spätestens mit der schriftlichen mahnung die nach der fälligkeit der rechnung erfolgt kommt der kunde in verzug bgb 286 1.
Erst wenn diese 30 tage verstrichen sind ist dein kunde im zahlungsverzug. Geschäftskunden geraten sogar ganz ohne mahnung in verzug laut gesetz spätestens dann wenn sie 30 tage nach fälligkeit und zugang der rechnung nicht bezahlt haben. Die 30 tage regelung greift gegenüber verbrauchern nur dann ein wenn diese auf die folgen in der rechnung oder zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden sind. Es gibt keine pflicht dreimal zu mahnen.
Bei entgeltforderungen eintritt des verzugs spätestens nach 30 tagen nach 286 absatz 3 satz 1 bgb kommt der schuldner einer entgeltforderung spätestens 30 tage nach fälligkeit und zugang einer rechnung oder einer gleichwertigen zahlungsaufforderung in verzug ohne dass es zusätzlich einer mahnung des gläubigers bedarf. Erst wenn diese 30 tage verstrichen sind ist dein kunde im zahlungsverzug. Wurde kein zahlungsziel eingeräumt oder keine mahnung ausgestellt wird die rechnung am tag des zugangs fällig nach 30 tagen tritt der verzug ein.