
Mahnung ablauf schweiz. Das mahnwesen ist in der schweiz gesetzlich nicht geregelt weil eine mahnung eine freiwillige zahlungserinnerung darstellt denn es ist gesetzlich gar nicht notwendig eine mahnung zu versenden. Das heisst ein unternehmen kann gegen einen schuldner nach ablauf der festgelegten zahlungsfrist direkt die betreibung bzw. In der regel sollte ein unternehmer zehn tage nach ablauf der vereinbarten zahlungsfrist dem kunden eine zahlungserinnerung zukommen lassen. Allerdings ist die betreibung nicht nur mühsam.
Da ehen partnerschaften und familien heute ganz anders gelebt werden und andere formen kennen als noch vor 100 jahren will der bundesrat das erbrecht in der schweiz modernisieren. Auch formvorschriften gibt es keine. Die erste mahnung war erfolgslos und sie warten immer noch auf den geldeingang. Er muss dies aber nicht tun.
Ein anbieter darf seinen kunden schon einen tag nach ablauf der zahlungsfrist mahnen. Theoretisch können sie gegen einen schuldner nach ablauf der festgelegten zahlungsfrist direkt die betreibung einleiten. Ob und wie oft ein gläubiger einen schuldner mahnen soll ist in der schweiz nicht gesetzlich geregelt. Die korrekte mahnung trotz bonitätsprüfung und korrekter unverzüglicher rechnungsstellung kann es vorkommen dass ein kunde die zahlungsfrist ungenutzt verstreichen lässt.
In dieser mahnung weist der lieferant auf den vergangenen zahlungstermin nochmals hin und setzt den schuldner in verzug. Das mahnwesen ist in der schweiz gesetzlich nicht geregelt. Aus beweisgründen empfehlen sich schriftliche mahnungen aus kostengründen sollte erst die letzte mahnung eingeschrieben erfolgen. Doch dieser weg ist mühsam und beschwerlich.
Dann ist es zeit für die zweite und letzte mahnung und damit die letzte zahlungsaufforderung an den schuldner. Zwischen den folgenden mahnungen sollten nicht mehr als 20 tage vergehen. Dritte mahnung 60 tage nach fälligkeit setzen sie den kunden davon in kenntnis dass bei einem erneuten verstreichen des fälligkeitstermins ein anwalt eingeschaltet wird oder das gerichtliche mahnverfahren eingeleitet wird.