
Mahnung ablauf schweiz. Das heisst ein unternehmen kann gegen einen schuldner nach ablauf der festgelegten zahlungsfrist direkt die betreibung bzw. Theoretisch können sie gegen einen schuldner nach ablauf der festgelegten zahlungsfrist direkt die betreibung einleiten. Ob und wie oft ein gläubiger einen schuldner mahnen soll ist in der schweiz nicht gesetzlich geregelt. Ausnahme hierzu ist dass im kaufvertrag oder auf der rechnung ein bestimmter kalendertag als zahlungstermin bestimmt wurde.
Ein anbieter darf seinen kunden schon einen tag nach ablauf der zahlungsfrist mahnen. Das mahnwesen ist in der schweiz gesetzlich nicht geregelt. In dieser mahnung weist der lieferant auf den vergangenen zahlungstermin nochmals hin und setzt den schuldner in verzug. Grundsätzlich kann ein gläubiger also sogar ganz ohne mahnung die betreibung einleiten.
Allerdings ist die betreibung nicht nur mühsam. Zwischen den folgenden mahnungen sollten nicht mehr als 20 tage vergehen. Doch dieser weg ist mühsam und beschwerlich. Dritte mahnung 60 tage nach fälligkeit setzen sie den kunden davon in kenntnis dass bei einem erneuten verstreichen des fälligkeitstermins ein anwalt eingeschaltet wird oder das gerichtliche mahnverfahren eingeleitet wird.
Er muss dies aber nicht tun. Dann ist es zeit für die zweite und letzte mahnung und damit die letzte zahlungsaufforderung an den schuldner. Auch formvorschriften gibt es keine. Die erste mahnung war erfolgslos und sie warten immer noch auf den geldeingang.
Das mahnwesen ist in der schweiz gesetzlich nicht geregelt weil eine mahnung eine freiwillige zahlungserinnerung darstellt denn es ist gesetzlich gar nicht notwendig eine mahnung zu versenden. Da ehen partnerschaften und familien heute ganz anders gelebt werden und andere formen kennen als noch vor 100 jahren will der bundesrat das erbrecht in der schweiz modernisieren. Die korrekte mahnung trotz bonitätsprüfung und korrekter unverzüglicher rechnungsstellung kann es vorkommen dass ein kunde die zahlungsfrist ungenutzt verstreichen lässt.