
Mahnung ablauf schweiz. Ein anbieter darf seinen kunden schon einen tag nach ablauf der zahlungsfrist mahnen. Dann ist es zeit für die zweite und letzte mahnung und damit die letzte zahlungsaufforderung an den schuldner. Dritte mahnung 60 tage nach fälligkeit setzen sie den kunden davon in kenntnis dass bei einem erneuten verstreichen des fälligkeitstermins ein anwalt eingeschaltet wird oder das gerichtliche mahnverfahren eingeleitet wird. Zwischen den folgenden mahnungen sollten nicht mehr als 20 tage vergehen.
Ausnahme hierzu ist dass im kaufvertrag oder auf der rechnung ein bestimmter kalendertag als zahlungstermin bestimmt wurde. Da das mahnwesen in der schweiz gesetzlich nicht geregelt ist ist es eigentlich gar nicht notwendig eine mahnung zu versenden. Allerdings ist die betreibung nicht nur mühsam. Die korrekte mahnung trotz bonitätsprüfung und korrekter unverzüglicher rechnungsstellung kann es vorkommen dass ein kunde die zahlungsfrist ungenutzt verstreichen lässt.
Grundsätzlich kann ein gläubiger also sogar ganz ohne mahnung die betreibung einleiten. Ob und wie oft ein gläubiger einen schuldner mahnen soll ist in der schweiz nicht gesetzlich geregelt. In der regel sollte ein unternehmer zehn tage nach ablauf der vereinbarten zahlungsfrist dem kunden eine zahlungserinnerung zukommen lassen. Theoretisch können sie gegen einen schuldner nach ablauf der festgelegten zahlungsfrist direkt die betreibung einleiten.
Aus beweisgründen empfehlen sich schriftliche mahnungen aus kostengründen sollte erst die letzte mahnung eingeschrieben erfolgen. Das heisst ein unternehmen kann gegen einen schuldner nach ablauf der festgelegten zahlungsfrist direkt die betreibung bzw. Da ehen partnerschaften und familien heute ganz anders gelebt werden und andere formen kennen als noch vor 100 jahren will der bundesrat das erbrecht in der schweiz modernisieren. Eine mahnung kann mündlich per brief e mail sms mit b post oder eingeschrieben erfolgen.
In dieser mahnung weist der lieferant auf den vergangenen zahlungstermin nochmals hin und setzt den schuldner in verzug. Das mahnwesen ist in der schweiz gesetzlich nicht geregelt. Auch formvorschriften gibt es keine.