
Mietvertrag kündigen fristlos. Fristlose kündigungen sind sogar nur möglich wenn sich der mieter etwas sehr gravierendes zu schulden hat kommen lassen. Ein vermieter kann seinem mieter nur kündigen wenn er einen wichtigen grund hat. Wir zeigen die häufigsten gründe bei denen vermietern ihren mietern fristlos kündigen können und welche regeln dabei beachtet werden müssen. Eine ausnahme bildet der befristete mietvertrag bei dem es nicht möglich ist den mietvertrag zu kündigen bevor die laufzeit endet.
Damit eine fristlose kündigung ausgesprochen werden kann müssen schwerwiegende gründe vorliegen und es müssen gesetzliche vorgaben befolgt werden. Wenn der mieter die mietsache vertragswidrig benutzt also etwa einen laden in seinen wohnräumen einrichtet. Der häufigste kündigungsgrund ist dass der mieter mit seinen zahlungen erheblich in rückstand geraten ist. Neben dem recht zur ordentlichen kündigung eines mietvertrages sieht das gesetz in den 543 569 bgb ein weiteres kündigungsrecht vor die außerordentliche fristlose kündigung.
Seitens des mieters kann das zum beispiel eine dauerhaft mangelnde heizleistung oder ungeziefer in der wohnung sein. Innerhalb einer schonfrist kann der mieter seine schulden begleichen auch wenn er schon die kündigung bekommen hat. Die gesetzliche regelung wann eine fristlose kündigung vom mietvertrag zulässig ist findet sich im bürgerlichen gesetzbuch bgb im 543. Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig.
Ein vermieter kann nur dann fristlos kündigen wenn er einen wichtigen grund dazu hat. Um einen unbefristeten mietvertrag zu kündigen müssen beide vertragsparteien die gesetzlichen fristen einhalten. Wenn sich der mieter nicht an die hausordnung hält also trotz abmahnung beispielweise weiter die nachtruhe stört.