
Mietvertrag kündigen fristlos. Neben dem recht zur ordentlichen kündigung eines mietvertrages sieht das gesetz in den 543 569 bgb ein weiteres kündigungsrecht vor die außerordentliche fristlose kündigung. Damit eine fristlose kündigung ausgesprochen werden kann müssen schwerwiegende gründe vorliegen und es müssen gesetzliche vorgaben befolgt werden. Eine ausnahme bildet der befristete mietvertrag bei dem es nicht möglich ist den mietvertrag zu kündigen bevor die laufzeit endet. Seitens des mieters kann das zum beispiel eine dauerhaft mangelnde heizleistung oder ungeziefer in der wohnung sein.
Der häufigste kündigungsgrund ist dass der mieter mit seinen zahlungen erheblich in rückstand geraten ist. Fristlose kündigungen sind sogar nur möglich wenn sich der mieter etwas sehr gravierendes zu schulden hat kommen lassen. Die gesetzliche regelung wann eine fristlose kündigung vom mietvertrag zulässig ist findet sich im bürgerlichen gesetzbuch bgb im 543. Wir zeigen die häufigsten gründe bei denen vermietern ihren mietern fristlos kündigen können und welche regeln dabei beachtet werden müssen.
Ein vermieter kann seinem mieter nur kündigen wenn er einen wichtigen grund hat. Wenn sich der mieter nicht an die hausordnung hält also trotz abmahnung beispielweise weiter die nachtruhe stört. Um einen unbefristeten mietvertrag zu kündigen müssen beide vertragsparteien die gesetzlichen fristen einhalten. Innerhalb einer schonfrist kann der mieter seine schulden begleichen auch wenn er schon die kündigung bekommen hat.
Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig. Ein vermieter kann nur dann fristlos kündigen wenn er einen wichtigen grund dazu hat. Wenn der mieter die mietsache vertragswidrig benutzt also etwa einen laden in seinen wohnräumen einrichtet.