
Mietvertrag kündigen fristlos. Um einen unbefristeten mietvertrag zu kündigen müssen beide vertragsparteien die gesetzlichen fristen einhalten. Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig. Die gesetzliche regelung wann eine fristlose kündigung vom mietvertrag zulässig ist findet sich im bürgerlichen gesetzbuch bgb im 543. Wir zeigen die häufigsten gründe bei denen vermietern ihren mietern fristlos kündigen können und welche regeln dabei beachtet werden müssen.
Eine ausnahme bildet der befristete mietvertrag bei dem es nicht möglich ist den mietvertrag zu kündigen bevor die laufzeit endet. Ein vermieter kann nur dann fristlos kündigen wenn er einen wichtigen grund dazu hat. Der häufigste kündigungsgrund ist dass der mieter mit seinen zahlungen erheblich in rückstand geraten ist. Wenn der mieter die mietsache vertragswidrig benutzt also etwa einen laden in seinen wohnräumen einrichtet.
Gemäß diesem ist es jeder vertragspartei also sowohl dem mieter als auch dem vermieter gestattet den mietvertrag fristlos zu kündigen. Ein vermieter kann seinem mieter nur kündigen wenn er einen wichtigen grund hat. Der vermieter darf jedoch auch fristlos kündigen und zwar aus folgenden gründen. Fristlose kündigungen sind sogar nur möglich wenn sich der mieter etwas sehr gravierendes zu schulden hat kommen lassen.
Mieter fristlos kündigen das wichtigste in kürze. Damit eine fristlose kündigung ausgesprochen werden kann müssen schwerwiegende gründe vorliegen und es müssen gesetzliche vorgaben befolgt werden. Innerhalb einer schonfrist kann der mieter seine schulden begleichen auch wenn er schon die kündigung bekommen hat.