
Mietvertrag kündigen fristlos. Der vermieter darf jedoch auch fristlos kündigen und zwar aus folgenden gründen. Wir zeigen die häufigsten gründe bei denen vermietern ihren mietern fristlos kündigen können und welche regeln dabei beachtet werden müssen. Innerhalb einer schonfrist kann der mieter seine schulden begleichen auch wenn er schon die kündigung bekommen hat. Eine ausnahme bildet der befristete mietvertrag bei dem es nicht möglich ist den mietvertrag zu kündigen bevor die laufzeit endet.
Wenn der mieter die mietsache vertragswidrig benutzt also etwa einen laden in seinen wohnräumen einrichtet. Fristlose kündigungen sind sogar nur möglich wenn sich der mieter etwas sehr gravierendes zu schulden hat kommen lassen. Damit eine fristlose kündigung ausgesprochen werden kann müssen schwerwiegende gründe vorliegen und es müssen gesetzliche vorgaben befolgt werden. Seitens des mieters kann das zum beispiel eine dauerhaft mangelnde heizleistung oder ungeziefer in der wohnung sein.
Ein vermieter kann nur dann fristlos kündigen wenn er einen wichtigen grund dazu hat. Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig. Ein vermieter kann seinem mieter nur kündigen wenn er einen wichtigen grund hat. Um einen unbefristeten mietvertrag zu kündigen müssen beide vertragsparteien die gesetzlichen fristen einhalten.
Der häufigste kündigungsgrund ist dass der mieter mit seinen zahlungen erheblich in rückstand geraten ist. Wenn sich der mieter nicht an die hausordnung hält also trotz abmahnung beispielweise weiter die nachtruhe stört. Gemäß diesem ist es jeder vertragspartei also sowohl dem mieter als auch dem vermieter gestattet den mietvertrag fristlos zu kündigen.