
Mietvertrag kündigen fristlos. Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig. Der vermieter darf jedoch auch fristlos kündigen und zwar aus folgenden gründen. Um einen unbefristeten mietvertrag zu kündigen müssen beide vertragsparteien die gesetzlichen fristen einhalten. Gemäß diesem ist es jeder vertragspartei also sowohl dem mieter als auch dem vermieter gestattet den mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine ausnahme bildet der befristete mietvertrag bei dem es nicht möglich ist den mietvertrag zu kündigen bevor die laufzeit endet. Damit eine fristlose kündigung ausgesprochen werden kann müssen schwerwiegende gründe vorliegen und es müssen gesetzliche vorgaben befolgt werden. Fristlose kündigungen sind sogar nur möglich wenn sich der mieter etwas sehr gravierendes zu schulden hat kommen lassen. Der häufigste kündigungsgrund ist dass der mieter mit seinen zahlungen erheblich in rückstand geraten ist.
Neben dem recht zur ordentlichen kündigung eines mietvertrages sieht das gesetz in den 543 569 bgb ein weiteres kündigungsrecht vor die außerordentliche fristlose kündigung. Ein vermieter kann nur dann fristlos kündigen wenn er einen wichtigen grund dazu hat. Wenn sich der mieter nicht an die hausordnung hält also trotz abmahnung beispielweise weiter die nachtruhe stört. Die gesetzliche regelung wann eine fristlose kündigung vom mietvertrag zulässig ist findet sich im bürgerlichen gesetzbuch bgb im 543.
Mieter fristlos kündigen das wichtigste in kürze. Innerhalb einer schonfrist kann der mieter seine schulden begleichen auch wenn er schon die kündigung bekommen hat. Ein vermieter kann seinem mieter nur kündigen wenn er einen wichtigen grund hat.