
Mietvertrag kündigen fristlos. Fristlose kündigungen sind sogar nur möglich wenn sich der mieter etwas sehr gravierendes zu schulden hat kommen lassen. Damit eine fristlose kündigung ausgesprochen werden kann müssen schwerwiegende gründe vorliegen und es müssen gesetzliche vorgaben befolgt werden. Eine ausnahme bildet der befristete mietvertrag bei dem es nicht möglich ist den mietvertrag zu kündigen bevor die laufzeit endet. Ein vermieter kann seinem mieter nur kündigen wenn er einen wichtigen grund hat.
Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig. Der häufigste kündigungsgrund ist dass der mieter mit seinen zahlungen erheblich in rückstand geraten ist. Innerhalb einer schonfrist kann der mieter seine schulden begleichen auch wenn er schon die kündigung bekommen hat. Um einen unbefristeten mietvertrag zu kündigen müssen beide vertragsparteien die gesetzlichen fristen einhalten.
Der vermieter darf jedoch auch fristlos kündigen und zwar aus folgenden gründen. Wenn sich der mieter nicht an die hausordnung hält also trotz abmahnung beispielweise weiter die nachtruhe stört. Mieter fristlos kündigen das wichtigste in kürze. Neben dem recht zur ordentlichen kündigung eines mietvertrages sieht das gesetz in den 543 569 bgb ein weiteres kündigungsrecht vor die außerordentliche fristlose kündigung.
Seitens des mieters kann das zum beispiel eine dauerhaft mangelnde heizleistung oder ungeziefer in der wohnung sein. Gemäß diesem ist es jeder vertragspartei also sowohl dem mieter als auch dem vermieter gestattet den mietvertrag fristlos zu kündigen. Wenn der mieter die mietsache vertragswidrig benutzt also etwa einen laden in seinen wohnräumen einrichtet.