
Mietvertrag kündigen fristlos. Die gesetzliche regelung wann eine fristlose kündigung vom mietvertrag zulässig ist findet sich im bürgerlichen gesetzbuch bgb im 543. Neben dem recht zur ordentlichen kündigung eines mietvertrages sieht das gesetz in den 543 569 bgb ein weiteres kündigungsrecht vor die außerordentliche fristlose kündigung. Eine ausnahme bildet der befristete mietvertrag bei dem es nicht möglich ist den mietvertrag zu kündigen bevor die laufzeit endet. Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig.
Ein vermieter kann nur dann fristlos kündigen wenn er einen wichtigen grund dazu hat. Der vermieter darf jedoch auch fristlos kündigen und zwar aus folgenden gründen. Wenn sich der mieter nicht an die hausordnung hält also trotz abmahnung beispielweise weiter die nachtruhe stört. Mieter fristlos kündigen das wichtigste in kürze.
Wenn der mieter die mietsache vertragswidrig benutzt also etwa einen laden in seinen wohnräumen einrichtet. Der häufigste kündigungsgrund ist dass der mieter mit seinen zahlungen erheblich in rückstand geraten ist. Gemäß diesem ist es jeder vertragspartei also sowohl dem mieter als auch dem vermieter gestattet den mietvertrag fristlos zu kündigen. Fristlose kündigungen sind sogar nur möglich wenn sich der mieter etwas sehr gravierendes zu schulden hat kommen lassen.
Seitens des mieters kann das zum beispiel eine dauerhaft mangelnde heizleistung oder ungeziefer in der wohnung sein. Damit eine fristlose kündigung ausgesprochen werden kann müssen schwerwiegende gründe vorliegen und es müssen gesetzliche vorgaben befolgt werden. Innerhalb einer schonfrist kann der mieter seine schulden begleichen auch wenn er schon die kündigung bekommen hat.