Ordentliche kündigung gründe angeben. Sie können ihre kündigungserklärung noch nachträglich begründen. Einzige ausnahme sind kleinbetriebe in. Für eine ordentliche kündigung ist grundsätzlich kein kündigungsgrund erforderlich. Durch eine klage gegen die kündigung können sie ihren chef zwingen den grund der kündigung zu benennen.
Ihre kündigung wird in einem solchen fall nicht unwirksam weil sie keinen kündigungsgrund genannt haben. Eine ordentliche fristgemäße kündigung kann auch auf gründe gestützt werden die nichts mit ihrem verhalten zu tun haben. Der erklärende sollte immer die wahren gründe angeben und diese sollten natürlich weder missbräuchlich noch rachebezogen sein. Der nutzen einer schriftliche begründung der arbeitsvertragskündigung ist rechtlich und wirtschaftlich limitiert.
Der grund einer ordentlichen kündigung muss daher stets hinterfragt und auf seine zulässigkeit überprüft werden. Der arbeitgeber muss zwar den kündigungsgrund in der kündigung selbst nicht nennen er braucht aber in der regel einen der gesetzlich anerkannten gründe. Dabei muss die kündigung nicht nur schriftlich abgefasst sein sondern auch dem arbeitnehmer zugehen. Sie haben aber ein berechtigtes interesse zu erfahren warum sie gekündigt wurden.
Arbeitnehmer die ordentlich kündigen müssen dabei keine gründe angeben während arbeitgeber gründe vorlegen müssen die diesen schritt rechtfertigen. Bei der kündigung muss der arbeitgeber keinen grund angeben warum er sie kündigt. Bei einer ordentlichen betriebsbedingten kündigung müssen sie auf verlangen des arbeitnehmers die gründe angeben die zu der getroffenen sozialen auswahl geführt haben 1 absatz 3 satz 1 kündigungsschutzgesetz kschg. Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden.
Theoretisch muss man keinen grund angeben wenn man es nicht möchteaber wenn man sich nicht mehr wohl fühlt auf der arbeitwürde ich alles deteiliert aufgliedern warum und weswegen ich kündige. Ist das kündigungsschutzgesetz anwendbar muss der arbeitgeber einen kündigungsgrund nachweisen. Ansonsten ist sie sozial ungerechtfertigt. Auch wenn in dem kündigungsschreiben kein kündigungsgrund angegeben werden muss so muss doch in den weitaus meisten.