
Personenbedingte kündigung krankheit muster. Von einer verhaltensbedingten kündigung unterscheidet sich die personenbedingte dadurch dass diese nicht auf einem vom arbeitnehmer steuerbaren verhalten beruht. Der arbeitnehmer kann bei einem personenbedingten kündigungsgrund die geschuldete arbeitsleistung nicht erbringen auch wenn er dies will. Abgrenzung personenbedingte kündigung verhaltensbedingte kündigung oftmals werden verhaltensbedingte kündigungsgründe mit personenbedingten kündigungsgründen verwechselt. Personenbedingte kündigung wegen krankheit.
Von einer personenbedingten kündigung spricht man wenn dem arbeitnehmer gekündigt wird weil er aufgrund von gründen die in seiner person liegen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der lage ist seine vertraglich geschuldete arbeitsleistung zu erbringen. Eine abfindung wird angeboten um nicht vor gericht zu müssen. Bei einer personenbedingten kündigung liegt der kündigungsgrund in der person des arbeitnehmers selbst. Personenbedingte kündigung wegen krankheit der häufigste grund für eine personenbedingte kündigung ist der wegen krankheit.
Um das dem angestellten zustehende kündigungsschutzgesetz zu überwinden bedarf es auch bei der ordentlichen kündigung eines triftigen grundes. Unterschieden wird hier zwischen kurzerkrankungen und langzeiterkrankungen. Eine personenbedingte kündigung kommt in betracht wenn der arbeitnehmer arbeiten will aber nicht mehr arbeiten kann. Sie ist dann möglich wenn der arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete arbeitsleistung nicht nur vorübergehend sondern für eine gewisse dauer nicht erbringen kann.
Dies ist zum beispiel dann der fall wenn vor der aussprache der personenbedingten kündigung der betriebsrat nicht angehört wurde. Personenbedingte gründe können zu einer kündigung führen doch muss diese nicht immer alle vom gesetzgeber auferlegten hürden berücksichtigt haben weshalb sie unwirksam sein kann. Ein vorgesetzter kann sich dazu entschließen das beschäftigungsverhältnis personenbedingt zu beenden wenn der betroffene angesichts in ihm liegender eigenschaften und fähigkeiten auf lange sicht hin nicht mehr in der lage ist bzw. Sein wird die vertraglich zugesicherte leistung angemessen zu erbringen.