
Verlängerung arbeitsvertrag schwangerschaft. Ein befristeter arbeitsvertrag kann trotz schwangerschaft oder mutterschutz fristegerecht auslaufen. Durch schwangerschaft oder elternzeit wird ein befristeter arbeitsvertrag nicht verlängert sondern läuft zum vereinbarten zeitpunkt aus. Allerdings kann der arbeitgeber das befristete arbeitsverhältnis mit der schwangeren nicht durch eine kündigung vorzeitig auflösen sondern muss die werdende mutter bis zum vertragsende weiter beschäftigen. Wegen einer schwangerschaft läuft ein befristeter arbeitsvertrag aus und wird nicht verlägert.
Bei der befristung bis zu einem ereignis ist der eintritt dieses ereignisses spätestens zwei wochen vor ende des arbeitsverhältnisses schriftlich vom arbeitgeber anzuzeigen. Durch schwangerschaft wird ein befristeter arbeitsvertrag nicht verlängert sondern er läuft zum vereinbarten zeitpunkt aus. Sehr geehrte fragestellerin der arbeitgeber hat leider bei der frage der verlängerung keine frist zu beachten da es ihm vollständig obliegt ob er dies macht. Werden jedoch zu gleicher zeit mehrere frauen mit einem befristeten arbeitsvertrag eingestellt und alle werden übernommen nur die schwangere nicht läuft der arbeitsvertrag nicht aus.
Befristeter arbeitsvertrag hätte verlängert werden müssen der vertrag hätte demnach trotz der schwangerschaft verlängert werden müssen. Der kündigungsschutz für schwangere greift hier nicht. Grundsätzlich unzulässig wäre es wenn der arbeitgeber die verlängerung eines befristeten arbeitsvertrages oder die umwandlung in einen unbefristeten arbeitsvertrag auf grund der schwangerschaft verweigern würde. Ist ein befristeter arbeitsvertrag vereinbart rüttelt auch eine eintretende schwangerschaft nicht am auslaufen einen befristeten vertrages.
Denn es erfolgt keine kündigung lediglich eine beendigung des vertrages. Der kündigungsschutz für diese zeit greift hier nicht.