
Verlängerung arbeitsvertrag schwangerschaft. Durch schwangerschaft oder elternzeit wird ein befristeter arbeitsvertrag nicht verlängert sondern läuft zum vereinbarten zeitpunkt aus. Befristeter arbeitsvertrag jetzt schwanger verlängerung hallo ich befinde mich in einem befristeten arbeitsverhältnis welches zum 31122013 ausläuft. Wegen einer schwangerschaft läuft ein befristeter arbeitsvertrag aus und wird nicht verlägert. Dies gilt auch dann wenn die schwangere mitarbeiterin im verlängerten arbeitsverhältnis aufgrund eines beschäftigungsverbots nach dem mutterschutzgesetz von anfang an oder gar durchgehend nicht arbeiten darf.
Der kündigungsschutz für schwangere greift hier nicht. Durch schwangerschaft wird ein befristeter arbeitsvertrag nicht verlängert sondern er läuft zum vereinbarten zeitpunkt aus. Denn es erfolgt keine kündigung lediglich eine beendigung des vertrages. Sehr geehrte fragestellerin der arbeitgeber hat leider bei der frage der verlängerung keine frist zu beachten da es ihm vollständig obliegt ob er dies macht.
Allerdings kann der arbeitgeber das befristete arbeitsverhältnis mit der schwangeren nicht durch eine kündigung vorzeitig auflösen sondern muss die werdende mutter bis zum vertragsende weiter beschäftigen. Bei der befristung bis zu einem ereignis ist der eintritt dieses ereignisses spätestens zwei wochen vor ende des arbeitsverhältnisses schriftlich vom arbeitgeber anzuzeigen. Ein befristeter arbeitsvertrag kann trotz schwangerschaft oder mutterschutz fristegerecht auslaufen. Grundsätzlich unzulässig wäre es wenn der arbeitgeber die verlängerung eines befristeten arbeitsvertrages oder die umwandlung in einen unbefristeten arbeitsvertrag auf grund der schwangerschaft verweigern würde.
Werdende mütter können sich hier nicht auf den kündigungsschutz berufen schließlich handelt es sich nicht um eine kündigung. Der kündigungsschutz für diese zeit greift hier nicht.