Diese voraussetzung ist auch dann erfüllt wenn bei einer abwesenheit z. Montagetätigkeit krankenhausaufenthalt oder aufenthalt in einer justizvollzugsanstalt der wohnraum weiterhin der mittelpunkt der lebensbeziehungen bleibt vgl. Allgemeine verwaltungsvorschrift zum bundesbesoldungsgesetz bbesgvwv vom 14.