Ziele des kündigungsschutzgesetzes schützt den arbeitnehmer vor willkürlichen kündigungen sozial ungerechtfertigte kündigungen sind rechtsunwirksam. Die frage des patienten nach einem behandlungsfehler. Kein behandler stellt sich gern der frage des patienten ob bei der nicht optimal verlaufenen behandlung eventuell ein behandlungsfehler vorliegen könnte.