Ansatzfähig sind ausschließlich die kosten der beleuchtung von allgemeinflächen. Und seit 2005 ständig in sachen nebenkostenabrechnungen und im wohnungseigentumsgesetz unterwegs. Ziel dieses blogs ist es vermietern mietern und wohnungseigentümern einen vollständigen und fundierten ratgeber an die hand zu geben.