Und seit 2005 ständig in sachen nebenkostenabrechnungen und im wohnungseigentumsgesetz unterwegs. Der bundesgerichtshof ist der auffassung dass man den abrechnungszeitraum einmalig und einvernehmlich also durch vereinbarung mit dem mieter verlängern kann um ihn auf einen anderen zeitraum umzustellen. Ziel dieses blogs ist es vermietern mietern und wohnungseigentümern einen vollständigen und fundierten ratgeber an die hand zu geben.