An erster stelle steht die formulierung der geschäftsidee. Der kollektivvertrag für angestellte im metallgewerbe vom 27112017 in kraft seit 112018 gilt unverändert weiter und wird durch den zusatz kollektivvertrag vom 10122018 gültig ab 112019 ergänzt. Die fragen und administrativen probleme die sie sich auf dem weg zur selbständigkeit stellen sind vielfältig.