Arbeitsvertrag stundenbasis urlaubsanspruch. Hat der arbeitnehmer von sich aus die unzulässige ausbezahlung des urlaubsanspruchs verlangt so kann der arbeitgeber den ausbezahlten betrag mit dem bestehenden urlaubsanspruch verrechnen. Arbeitsverträge regeln die gegenseitigen pflichten von arbeitnehmern und arbeitgebern. Deshalb geht man grundsätzlich von den bereithaltetagen aus. Für die berechnung der urlaubstage ist die stundenzahl jedoch völlig unerheblich.
Sollten sie als arbeitgeber für ihre mitarbeiter ein mehr an urlaubsanspruch gewähren sind sie in ihrer entscheidung frei um wie viele tage es sich handeln soll. Eine ausnahme bezüglich des auszahlungsverbots besteht wenn der arbeitnehmer aufgrund der beendigung des arbeitsverhältnisses nicht mehr in der lage ist den bezahlten urlaubsanspruch ganz oder teilweise wahrzunehmen. Weder ein tarifvertrag noch ein arbeitsvertrag dürfen diesen anspruch verringern 13 abs. Der gesetzliche mindesturlaubsanspruch ergibt sich aus den durchschnittlich pro woche gearbeiteten tagen.
Der urlaubsanspruch sollte im arbeitsvertrag geregelt sein. Häufig wird die stundenzahl berücksichtigt die für einen mitarbeiter an einem arbeitstag anfällt. Es ist ja nicht von vornherein klar an wie vielen tagen pro woche sie arbeiten werden. Prüfen sie also was im arbeitsvertrag vereinbart wurde und ob tarifverträge und betriebsvereinbarungen den urlaubsanspruch regeln.
Sind das bei einer drei tage woche unbabhängig davon wie viele stunden an diesen tagen gearbeitet wurde zwölf urlaubstage im jahr. Allerdings werden sie meist nur kurz und knapp gefasst. Es steht sowohl arbeitgeber als auch arbeitnehmer also offen zu vereinbaren dass der geringfügig beschäftigte seine arbeitsleistung unter berücksichtigung des tatsächlichen arbeitsanfalls erbringen kann und dem arbeitsvertrag entsprechend auf stundenbasis entlohnt wird.