
Arbeitsvertrag stundenbasis urlaubsanspruch. Hat der arbeitnehmer von sich aus die unzulässige ausbezahlung des urlaubsanspruchs verlangt so kann der arbeitgeber den ausbezahlten betrag mit dem bestehenden urlaubsanspruch verrechnen. Sollten sie als arbeitgeber für ihre mitarbeiter ein mehr an urlaubsanspruch gewähren sind sie in ihrer entscheidung frei um wie viele tage es sich handeln soll. Für die berechnung der urlaubstage ist die stundenzahl jedoch völlig unerheblich. Der gesetzliche mindesturlaubsanspruch ergibt sich aus den durchschnittlich pro woche gearbeiteten tagen.
Arbeitsverträge regeln die gegenseitigen pflichten von arbeitnehmern und arbeitgebern. Eine ausnahme bezüglich des auszahlungsverbots besteht wenn der arbeitnehmer aufgrund der beendigung des arbeitsverhältnisses nicht mehr in der lage ist den bezahlten urlaubsanspruch ganz oder teilweise wahrzunehmen. Es ist ja nicht von vornherein klar an wie vielen tagen pro woche sie arbeiten werden. Häufig wird die stundenzahl berücksichtigt die für einen mitarbeiter an einem arbeitstag anfällt.
Bei arbeit auf abruf ist die berechnung des urlaubsanspruches schwierig. Prüfen sie also was im arbeitsvertrag vereinbart wurde und ob tarifverträge und betriebsvereinbarungen den urlaubsanspruch regeln. Der urlaubsanspruch sollte im arbeitsvertrag geregelt sein. Allerdings werden sie meist nur kurz und knapp gefasst.
Es steht sowohl arbeitgeber als auch arbeitnehmer also offen zu vereinbaren dass der geringfügig beschäftigte seine arbeitsleistung unter berücksichtigung des tatsächlichen arbeitsanfalls erbringen kann und dem arbeitsvertrag entsprechend auf stundenbasis entlohnt wird. Sind das bei einer drei tage woche unbabhängig davon wie viele stunden an diesen tagen gearbeitet wurde zwölf urlaubstage im jahr. Bei der umrechnung von urlaub für teilzeitbeschäftigte kommt es immer wieder zu unklarheiten.