Durchsuchen sie unzählige stellenanzeigen von online jobbörsen zeitungen kleinanzeigen und karrierewebseiten auf jobimpulse. Die rechtsprechung verlangt vom werbenden dass der werbliche charakter eines schreibens jedenfalls nach dem öffnen auf den ersten blick zu erkennen sei und zwar deutlich und unmissverständlich. Kein behandler stellt sich gern der frage des patienten ob bei der nicht optimal verlaufenen behandlung eventuell ein behandlungsfehler vorliegen könnte.