Die nachfolgenden verwaltungsvorschriften ersetzen die bayerischen verwaltungsvorschriften zum besoldungsrecht und nebengebieten bayvwvbes vom 21. Der studiengang zahn mund und kieferheilkunde ist für zehn semester konzipiert. Er teilt sich in einen fünfsemestrigen vorklinischen und einen ebenfalls fünfsemestrigen klinischen studienabschnitt.