Die nachfolgenden verwaltungsvorschriften ersetzen die bayerischen verwaltungsvorschriften zum besoldungsrecht und nebengebieten bayvwvbes vom 21. Er teilt sich in einen fünfsemestrigen vorklinischen und einen ebenfalls fünfsemestrigen klinischen studienabschnitt. Ein fachgutachten sollte insbesondere auf die fachlichen qualifikationen des sich um ein stipendium bewerbenden studenten bezug nehmen.