Im zusammenhang mit dem mutterschutz wird ein zuschuss vom arbeitgeber im regelfall gewährt. Für eine vertraglich vereinbarte leistung erhalten arbeitnehmer vom arbeitgeber ihrem vertragspartner eine vergütung in bestimmter höhe als ausgleich. Beim zuschuss zum mutterschaftsgeld basiert die berechnung auf dem in den letzten drei monaten gezahlten arbeitsentgelt vor dem beginn der schutzfrist.