
Gesetzliche kündigungsfristen arbeitgeber 2018 bgb. 6 für die kündigung des arbeitsverhältnisses durch den arbeitnehmer darf keine längere frist vereinbart werden als für die kündigung durch den arbeitgeber. Die einzelvertragliche vereinbarung längerer als der in den absätzen 1 bis 3 genannten kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt. Ist allerdings im arbeitsvertrag festgehalten dass sich die kündigungsfristen beidseitig je nach betriebszugehörigkeit verlängern ist dies ebenfalls zulässig. Die gesetzlichen kündigungsfristen für arbeitgeber sind etwas komplexer jedoch trotzdem recht einfach zu durchschauen.
Sind keine anderen vereinbarungen getroffen gelten grundsätzlich die gesetzlichen fristen. Es gibt verschiedene grundlagen nach denen sich eine kündigungsfrist richten kann. Die verlängerten kündigungsfristen gelten gemäß 622 bgb zunächst einmal nur für den arbeitgeber. Diese richtet sich nach 622 bgb.
3 das recht zur außerordentlichen kündigung bleibt unberührt. Grundlegend richtet sich die dauer der kündigungsfrist nach der dauer des arbeitsverhältnisses. Wenn der arbeitgeber in der regel nicht mehr als 20 arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer berufsbildung beschäftigten beschäftigt und die kündigungsfrist vier wochen nicht unterschreitet. Je länger man in einem betrieb gearbeitet hat desto länger ist auch die kündigungsfrist seitens des arbeitgebers.
Diese rechtlichen grundlagen gelten. Nicht nur für arbeitgeber sondern auch für arbeitnehmer sieht das gesetz für ordentliche kündigungen eine frist vor. Die kündigungsfrist die der arbeitgeber einhalten muss hängt auch von der dauer der beschäftigung des arbeitnehmers ab. Gesetzliche verlängerungen der kündigungsfristen gelten nicht nur für den arbeitgeber sondern in gleicher art und weise auch für den arbeitnehmer.