
Inhalte arbeitsvertrag bgb. Der inhalt des arbeitsvertrags kann von den vertragsparteien prinzipiell frei geregelt werden. Beide seiten sind bei der gestaltung des arbeitsvertrags frei. Arbeitsverträge können normalerweise formfrei dh. Mündlich schriftlich oder durch schlüssiges handeln abgeschlossen werden 105 i s1gewo.
Arbeitsvertrag und arbeitsverhältnis sind teil der grundlegend im bürgerlichen gesetzbuch geregelten privatrechtsordnung. Ein arbeitsvertrag ist also quasi ein besonderer fall des dienstvertrags nach den 611 ff. Da arbeitsvertragsbedingungen für eine vielzahl von verträgen vorformuliert werden unterliegen sie grundsätzlich auch dem recht der allgemeinen geschäftsbedingungen im bgb. Zum schutz des arbeitnehmers gibt es aber einschränkende gesetzliche regelungen damit die soziale abhängigkeit des arbeitnehmers nicht vom arbeitgeber ausgenutzt werden kann.
Dabei geht es vor allem um formale mindestanforderungen. Soweit inhalt zeit und ort der arbeitsleistung im arbeitsvertrag nicht konkretisiert sind unterliegt deren bestimmung dem direktionsrecht des arbeitgebers das dieser nach billigem ermessen ausüben kann gewerbeordnung. Der arbeitsvertrag regelt die gegenseitigen vertragspflichten des arbeitnehmers und arbeitgebers. Im einzelfall kann eine schriftform durch tarifvertrag vorgesehen sein.
Der grundlegende inhalt vom arbeitsvertrag ist im nachweisgesetz gesetzlich geregelt. Das bedeutet dass arbeitgeber wie arbeitnehmer bei der gestaltung eines arbeitsvertrags kaum an regeln gebunden sind. Inhalt eines arbeitsvertrags der notwendige inhalt der vom arbeitgeber zu fertigenden niederschrift ergibt sich aus dem nachweisgesetz 2 nachwg. Mindestens diese im nachweisg genannten punkte sollten damit auch in einem arbeitsvertrag geregelt werden.
Festgehalten sind diese bestimmungen und andere vorgaben rund um den arbeitsvertrag im bürgerlichen gesetzbuch bgb genauer gesagt in den paragraphen 611 bis 630.