
Inhalte arbeitsvertrag bgb. Arbeitsvertrag und arbeitsverhältnis sind teil der grundlegend im bürgerlichen gesetzbuch geregelten privatrechtsordnung. Dabei geht es vor allem um formale mindestanforderungen. Die allgemeinen regeln des bgb finden deshalb grundsätzlich auf den arbeitsvertrag anwendung. Da arbeitsvertragsbedingungen für eine vielzahl von verträgen vorformuliert werden unterliegen sie grundsätzlich auch dem recht der allgemeinen geschäftsbedingungen im bgb.
Mindestens diese im nachweisg genannten punkte sollten damit auch in einem arbeitsvertrag geregelt werden. Der inhalt des arbeitsvertrags kann von den vertragsparteien prinzipiell frei geregelt werden. Im einzelfall kann eine schriftform durch tarifvertrag vorgesehen sein. Festgehalten sind diese bestimmungen und andere vorgaben rund um den arbeitsvertrag im bürgerlichen gesetzbuch bgb genauer gesagt in den paragraphen 611 bis 630.
Inhalt eines arbeitsvertrags der notwendige inhalt der vom arbeitgeber zu fertigenden niederschrift ergibt sich aus dem nachweisgesetz 2 nachwg. Mündlich schriftlich oder durch schlüssiges handeln abgeschlossen werden 105 i s1gewo. Das bedeutet dass arbeitgeber wie arbeitnehmer bei der gestaltung eines arbeitsvertrags kaum an regeln gebunden sind. Ein arbeitsvertrag regelt die rechte und pflichten innerhalb eines arbeitsverhältnisses zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer.
Der arbeitsvertrag regelt die gegenseitigen vertragspflichten des arbeitnehmers und arbeitgebers. Ein arbeitsvertrag ist also quasi ein besonderer fall des dienstvertrags nach den 611 ff. Soweit inhalt zeit und ort der arbeitsleistung im arbeitsvertrag nicht konkretisiert sind unterliegt deren bestimmung dem direktionsrecht des arbeitgebers das dieser nach billigem ermessen ausüben kann gewerbeordnung. Zum schutz des arbeitnehmers gibt es aber einschränkende gesetzliche regelungen damit die soziale abhängigkeit des arbeitnehmers nicht vom arbeitgeber ausgenutzt werden kann.
Beide seiten sind bei der gestaltung des arbeitsvertrags frei.