Inhalte arbeitsvertrag bgb. Beide seiten sind bei der gestaltung des arbeitsvertrags frei. Der grundlegende inhalt vom arbeitsvertrag ist im nachweisgesetz gesetzlich geregelt. Das bedeutet dass arbeitgeber wie arbeitnehmer bei der gestaltung eines arbeitsvertrags kaum an regeln gebunden sind. Da arbeitsvertragsbedingungen für eine vielzahl von verträgen vorformuliert werden unterliegen sie grundsätzlich auch dem recht der allgemeinen geschäftsbedingungen im bgb.
Inhalt eines arbeitsvertrags der notwendige inhalt der vom arbeitgeber zu fertigenden niederschrift ergibt sich aus dem nachweisgesetz 2 nachwg. Festgehalten sind diese bestimmungen und andere vorgaben rund um den arbeitsvertrag im bürgerlichen gesetzbuch bgb genauer gesagt in den paragraphen 611 bis 630. Die allgemeinen regeln des bgb finden deshalb grundsätzlich auf den arbeitsvertrag anwendung. Zum schutz des arbeitnehmers gibt es aber einschränkende gesetzliche regelungen damit die soziale abhängigkeit des arbeitnehmers nicht vom arbeitgeber ausgenutzt werden kann.
Soweit inhalt zeit und ort der arbeitsleistung im arbeitsvertrag nicht konkretisiert sind unterliegt deren bestimmung dem direktionsrecht des arbeitgebers das dieser nach billigem ermessen ausüben kann gewerbeordnung. Arbeitsverträge können normalerweise formfrei dh. Der inhalt des arbeitsvertrags kann von den vertragsparteien prinzipiell frei geregelt werden. Ein arbeitsvertrag regelt die rechte und pflichten innerhalb eines arbeitsverhältnisses zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer.
Der arbeitsvertrag ist eine unterart des im bgb geregelten dienstvertrages. Ein arbeitsvertrag ist also quasi ein besonderer fall des dienstvertrags nach den 611 ff. Dabei geht es vor allem um formale mindestanforderungen. Mindestens diese im nachweisg genannten punkte sollten damit auch in einem arbeitsvertrag geregelt werden.
Der arbeitsvertrag regelt die gegenseitigen vertragspflichten des arbeitnehmers und arbeitgebers.