
Kündigung per fax versicherung. Eine kündigung der versicherung per fax war hier zulässig. Ob die kündigung in schrift oder textform erfolgen muss ist dem. Wenn diese ausbleibt kontaktierst du deinen anbieter am besten telefonisch. Die versicherung bestritt das fax erhalten zu haben und.
Wichtig ist es außerdem dass dir im zweifelsfall genug zeit bleibt um noch eine kündigung in schriftform idealerweise per einschreiben mit rückschein nachzureichen. Er legte einen sendebericht vor auf dem ein ok vermerk war. In der praxis geht und welche probleme diese digitale kündigung mit sich bringt wird sich im zweifel erst noch vor gerichten herausstellen müssen. Wenn sie per brief kündigen empfiehlt es sich die kündigung als einschreiben gegen rückschein zu versenden.
Die beweislast im zivilrecht liegt immer bei dem für den der beweis vorteilhaft ist. Falls du eine kündigung per fax versendest solltest du sichergehen dass dieses bei deinem vertragspartner angekommen ist. Etwas anderes gilt aber dann wenn es sich hierbei um eine empfangsbedürftige willenserklärung handelt für die das schriftformerfordernis gilt. Wer ein faxgerät besitzt kann auch per fax mit sogenanntem qualifiziertem sendebericht kündigen.
Einige versicherer erlauben eine kündigung in textform dann ist es auch möglich per e mail oder fax zu kündigen. Denn das kündigungsfax kann noch am stichtag an die versicherung übermittelt werden sofern der stichtag an einem arbeitstag liegt. Der kläger erwiderte dass ihm dieses fax nie zugegangen sei. Wie es mit dem neuen gesetz per e mail und co.
Bitte daher immer um eine schriftliche bestätigung in deinem schreiben. Dieser vermerk beweist allerdings nur dass eine verbindung mit der in der faxbestätigung genannten nummer zu stande gekommen ist. Das oberlandesgericht karlsruhe hatte darüber zu entscheiden ob ein versicherungsvertrag ordnungsgemäß per fax gekündigt worden war. Die kündigung einer kfz versicherung muss schriftlich erfolgen also durch brief oder telefax und vom versicherungsnehmer unterschrieben sein.
Eine kündigung per telefax ist grundsätzlich zulässig.