Kündigungsfrist arbeitnehmer 10 jahre. Oder zum ende des kalendermonats kündigen. Wird das arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt stellt sich nahezu immer die frage ob die richtige kündigungsfrist eingehalten wurde. In diesen 10 jahren war ich 1x für 15 jahre und 1x für 1 jahr in elternzeit. Das bundesarbeitsgericht in erfurt hat am 18092014 entschieden dass die staffelung der kündigungsfristen für arbeitnehmer je nach dauer der firmenzugehörigkeit wie sie in 622 bgb enthalten ist keine diskriminierung gegen jüngere beinhaltet.
Die kündigungsfrist im arbeitsverhältnis muss eine kündigungsfrist beachtet werden. Ich arbeite seit 10 jahren in einem kleinen betrieb mit 5 7 leuten. Sie können als arbeitnehmer mit einer frist von vier wochen zum 15. Kündigungsfrist bei arbeitsverträgen nach 10 jahren bestehen der arbeitsvertrag zwischen arbeitnehmer und arbeitgeber ist inhaltlich in den 611 bis 630 des bürgerlichen gesetzbuches geregelt.
Darin sind auch die fristen für eine kündigung angegeben. Gesetzliche kündigungsfristen für arbeitgeber die gesetzlichen kündigungsfristen für arbeitgeber sind etwas komplexer jedoch trotzdem recht einfach zu durchschauen. Laut einem urteil des europäischen gerichtshofes kurz eugh ist dies als diskriminierung der jüngeren arbeitnehmer anzusehen. War der arbeitnehmer bereits vor dieser zeit im betrieb beschäftigt dann wurden diese jahre der betriebszugehörigkeit bei den gesetzlichen kündigungsfristen nicht berücksichtigt.
Staffelung der kündigungsfristen nach betriebszugehörigkeit ist nicht diskriminierend. Nach 20 jahren betriebszugehörigkeit müsste in diesem fall auch der arbeitnehmer eine kündigungsfrist von 7 monaten einhalten. Bei 10 jahren betriebszugehörigkeit gilt 4 monate kündigungsfrist zum ende des kalendermonats bei 12 jahren betriebszugehörigkeit gilt 5 monate kündigungsfrist zum ende des kalendermonats bei 15 jahren betriebszugehörigkeit gilt 6 monate kündigungsfristzum ende des kalendermonats. Die kündigungsfrist kann sich aus ihrem arbeitsvertrag einem anwendbaren tarifvertrag oder aus dem gesetz ergeben 622 bgb.