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Kündigungsschreiben für arbeitgeber in der probezeit. Das kündigungsschreiben zur kündigung in der probezeit muss in der schriftform und handschriftlich unterschrieben dem arbeitgeber zugehen. Sollte eine andere frist im vertrag festgelegt worden sein gilt es diese zu berücksichtigen. Innerhalb der probezeit gilt eine kündigungsfrist von zwei wochen. Ab dem zeitpunkt des zugangs beginnt die kündigungsfrist.
Dies gilt für den zeitraum der probezeit bis hin zu einem maximum von 6 monaten nach arbeitsantritt. Diese gilt sowohl für arbeitnehmer als auch arbeitgeber. Weiterführende informationen zur richtigen kündigung in der probezeit. Kündigungsschreiben des arbeitgebers in der probezeit die probezeit ist wie der name schon sagt eine zeit der probe.
Hier kann die kündigungsfrist lediglich verlängert werden eine verkürzung ist nicht rechtswirksam. Es gibt sogar tarifvertragliche fristen für eine kündigung innerhalb der probezeit von nur wenigen tagen. Nachfolgend ein kündigungsschreiben während der probezeit durch den arbeitgeber. Muster für kündigung durch arbeitgeber in der probezeit sehr geehrter herr mustermann sehr geehrte frau mustermann hiermit möchte ich ihnen die kündigung des am xxxxxxxx mit ihnen vereinbarten arbeitsvertrages mitteilen.
Weiterführende informationen zur richtigen kündigung in der probezeit. Allerdings können auch andere dauern vereinbart werden bei sehr einfachen tätigkeiten beispielsweise drei oder bei komplexen tätigkeiten bis zu neun monate. Sie dient dem gegenseitigen kennenlernen von arbeitgeber und arbeitnehmer und soll ein kürzeres ausscheiden ermöglichen falls gegenseitige erwartungen nicht erfüllt werden können. Für die fristlose kündigung muss ein triftiger grund vorliegen.
Dieser ist im 626 bgb festgeschrieben. Geht das kündigungsschreiben an einem sonntag oder einem gesetzlichen feiertag zu so gilt in der regel als zugang der darauf folgende werktag also zb. Die kündigung während der probezeit kann sowohl durch den arbeitnehmer als auch den arbeitgeber erfolgen und bedarf nicht zwingend einer begründung.