
Kündigungsschutz schwerbehinderte sgb ix. Schwerbehinderte arbeitnehmer genießen besonderen kündigungsschutz. Dies ist geregelt ist den 85 ff. 2 sgb ix eine person die einen grad der behinderung gdb von wenigstens 50 aufweist. Daher genießen schwerbehinderte einen besonderen kündigungsschutz der in den 168 175 sgb ix geregelt ist.
Abzustellen ist also auf den zeitpunkt der kündigungserklärung und nicht auf das datum zu dem gekündigt wird. Den besonderen kündigungsschutz nach 168 sgb ix genießt ein arbeitnehmer nur wenn es sich bei ihm um einen schwerbehinderten menschen nach 2 absatz 2 sgb ix handelt schwerbehinderung. Schwerbehinderte arbeitnehmer und ihnen gleichgestellte arbeitnehmer haben grundsätzlich einen besonderen kündigungsschutz gemäß dem sozialgesetzbuch sgb ix. Der besondere kündigungsschutz nach den 168 175 sgb ix ist ein kernstück des schwerbehindertenrechts teil 3 sgb ix.
Als schwerbehindert gilt nach 2 abs. Der besondere kündigungsschutz für schwerbehinderte ist ausgeschlossen wenn das arbeitsverhältnis zum zeitpunkt der kündigungserklärung noch keine sechs monate bestanden hat 90 abs. Eine sonderregelung gilt für jene menschen die einen gdb von mindestens 30 haben jedoch nach 2 abs3 sgb ix von der agentur für arbeit einem schwerbehinderten menschen gleichgestellt wurden. Eine kündigung eines schwerbehinderten oder einer gleichgestellten personen bedarf grundsätzlich der vorherigen zustimmung des integrationsamtes.
Dennoch sind schwerbehinderte nicht unkündbar.