
Kündigungsschutz schwerbehinderte sgb ix. Schwerbehinderte arbeitnehmer und ihnen gleichgestellte arbeitnehmer haben grundsätzlich einen besonderen kündigungsschutz gemäß dem sozialgesetzbuch sgb ix. Eine sonderregelung gilt für jene menschen die einen gdb von mindestens 30 haben jedoch nach 2 abs3 sgb ix von der agentur für arbeit einem schwerbehinderten menschen gleichgestellt wurden. Dies ist geregelt ist den 85 ff. Als schwerbehindert gilt nach 2 abs.
Der besondere kündigungsschutz für schwerbehinderte ist ausgeschlossen wenn das arbeitsverhältnis zum zeitpunkt der kündigungserklärung noch keine sechs monate bestanden hat 90 abs. Dieser wurde durch das bundesteilhabegesetz bthg vom 112017 noch verstärkt. Den besonderen kündigungsschutz nach 168 sgb ix genießt ein arbeitnehmer nur wenn es sich bei ihm um einen schwerbehinderten menschen nach 2 absatz 2 sgb ix handelt schwerbehinderung. Daher genießen schwerbehinderte einen besonderen kündigungsschutz der in den 168 175 sgb ix geregelt ist.
Der besondere kündigungsschutz nach den 168 175 sgb ix ist ein kernstück des schwerbehindertenrechts teil 3 sgb ix. Für schwerbehinderte menschen nach dem sgb ix. Dennoch sind schwerbehinderte nicht unkündbar. Eine kündigung eines schwerbehinderten oder einer gleichgestellten personen bedarf grundsätzlich der vorherigen zustimmung des integrationsamtes.
2 sgb ix eine person die einen grad der behinderung gdb von wenigstens 50 aufweist.